§ 28 Oö. LVwGG § 28

Oö. LVwGG - Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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