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§ 46 Oö. LVBG (Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz), § 46 - JUSLINE Österreich
§ 46 Oö. LVBG § 46
Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Entfallen (Anm:
LGBl. Nr. 81/2002
)
In Kraft seit 01.09.2002 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Oö. LVBG
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Paragrafennavigation
§ 37 Oö. LVBG Festlegung des Erholungsurlaubes in Stunden
§ 38 Oö. LVBG Berücksichtigung des Erholungsurlaubes aus einem vorangehenden
§ 39 Oö. LVBG Verbrauch des Erholungsurlaubes
§ 39a Oö. LVBG (weggefallen)
§ 40 Oö. LVBG Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche
§ 41 Oö. LVBG Erkrankung während des Erholungsurlaubes
§ 42 Oö. LVBG
§ 43 Oö. LVBG Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des
§ 44 Oö. LVBG § 44
§ 45 Oö. LVBG
§ 46 Oö. LVBG § 46
§ 47 Oö. LVBG Sonderurlaub
§ 47a Oö. LVBG
§ 47b Oö. LVBG
§ 48 Oö. LVBG Karenzurlaub
§ 48a Oö. LVBG § 48a
§ 48b Oö. LVBG Auswirkungen der Karenz auf den Arbeitsplatz
§ 49 Oö. LVBG Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
§ 49a Oö. LVBG
§ 50 Oö. LVBG
§ 51 Oö. LVBG
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 45 Oö. LVBG
§ 47 Oö. LVBG
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