§ 8 Oö. LB-ZG 2005

Oö. LB-ZG 2005 - Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 8

Verweisungen

 

Soweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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