Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Mittel des Fonds sind:
1.Ziffer einsBeiträge der Bundesgesundheitsagentur gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 1 der Vereinbarung;Beiträge der Bundesgesundheitsagentur gemäß Artikel 29, Absatz eins, Ziffer eins, der Vereinbarung;
2.Ziffer 2Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile) gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 2 der Vereinbarung;Beiträge der Länder (Umsatzsteueranteile) gemäß Artikel 29, Absatz eins, Ziffer 2, der Vereinbarung;
3.Ziffer 3Beiträge der Sozialversicherung gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 3 der Vereinbarung;Beiträge der Sozialversicherung gemäß Artikel 29, Absatz eins, Ziffer 3, der Vereinbarung;
4.Ziffer 4zusätzliche Mittel, die auf Grund der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;
5.Ziffer 5Mittel gemäß dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz;
6.Ziffer 6Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer gesonderten bundesgesetzlichen Regelung gemäß Art. 29 Abs. 1 Z 6 der Vereinbarung;Beiträge der Gemeinden (Umsatzsteueranteile) nach Maßgabe einer gesonderten bundesgesetzlichen Regelung gemäß Artikel 29, Absatz eins, Ziffer 6, der Vereinbarung;
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