Oö. Gemeindeverbändegesetz (Oö. GemVG) Fundstelle

Oö. GemVG - Oö. Gemeindeverbändegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§  1

Geltungsbereich

§  2

Bildung von Gemeindeverbänden

§  3

Rechtliche Stellung

2. ABSCHNITT

Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden durch Vereinbarung

§  4

Vereinbarung

§  5

Genehmigung der Vereinbarung

§  6

Organe des Gemeindeverbandes

§  7

Verbandsversammlung

§  8

Verbandsvorstand

§  9

Obmann

§ 10

Finanzierung des Gemeindeverbandes

§ 11

Auflösung des Gemeindeverbandes

§ 11a

Ländergrenzen überschreitende Gemeindeverbände

3. ABSCHNITT

Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden durch Gesetz oder im Wege der Vollziehung

§ 12

Bildung von Gemeindeverbänden durch Verordnung

§ 13

Organisation der durch die zuständige Gesetzgebung oder im Wege der Vollziehung gebildeten Gemeindeverbände

§ 14

Sonderbestimmungen für Gemeindeverbände zur Besorgung von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches

4. ABSCHNITT

Gemeinsame Bestimmungen

§ 15

Geschäftsführung der Organe des Gemeindeverbandes

§ 16

Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes, Urkunden

§ 17

Entschädigungen

§ 18

Kundmachung von Verordnungen des Gemeindeverbandes

§ 19

Instanzenzug

§ 20

Vermögensgebarung und Haushaltsführung

§ 21

Mitteilungspflicht

§ 22

Aufsicht

§ 23

Entscheidung in Streitfällen

§ 24

Entsprechende Organe

5. ABSCHNITT

Schlußbestimmungen

§ 25

Übergangsbestimmung

§ 26

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 27

Inkrafttreten, Aufhebung und Ausnahme bestehender Vorschriften

 

In Kraft seit 31.12.1986 bis 31.12.9999
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