Art. 2 Oö. FGPG

Oö. FGPG - Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 94/2014)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes anhängige individuelle Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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