Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) Fundstelle

Oö. FGPG - Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.1995

§  1Paragraph eins,

Begriffe; Abgrenzung

§  2Paragraph 2,

Allgemeine und besondere Pflichten

II. ABSCHNITT:
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung
römisch II. ABSCHNITT:
Vorkehrungen für die Brandbekämpfung

§  3Paragraph 3,

Maßnahmen, Befugnisse und Verpflichtungen im Einsatzfall

§  4Paragraph 4,

Hilfeleistungs- und Duldungspflichten im Brandfall

§ 4aParagraph 4 a,

Technische Hilfeleistung

§  5Paragraph 5,

Pflichten der Gemeinde

III. ABSCHNITT:
Maßnahmen nach einem Brand
römisch III. ABSCHNITT:
Maßnahmen nach einem Brand

§  6Paragraph 6,

Brandwache

§  7Paragraph 7,

Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten

§  8Paragraph 8,

Brandursachenermittlung

§  9Paragraph 9,

Brandursachenstatistik

IV. ABSCHNITT:
Überprüfung der Brandsicherheit von Gebäuden (Feuerpolizeiliche Überprüfung)
römisch IV. ABSCHNITT:
Überprüfung der Brandsicherheit von Gebäuden (Feuerpolizeiliche Überprüfung)

§ 10Paragraph 10,

Überprüfungsintervalle

§ 11Paragraph 11,

Organisation der Feuerpolizeilichen Überprüfung

§ 12Paragraph 12,

Durchführung der Feuerpolizeilichen Überprüfung

§ 13Paragraph 13,

Mängelbeseitigung

§ 14Paragraph 14,

Nachbeschau

V. ABSCHNITT:
Vorbeugender Brandschutz
römisch fünf. ABSCHNITT:
Vorbeugender Brandschutz

§ 15Paragraph 15,

Löschmittelvorsorge

§ 16Paragraph 16,

Entfernung von Hindernissen

§ 17Paragraph 17,

Brandsicherheitswache

§ 18Paragraph 18,

Objektsbrandschutz

VI. ABSCHNITT:
Einrichtungen zum Zweck der Brandverhütung
römisch VI. ABSCHNITT:
Einrichtungen zum Zweck der Brandverhütung

§ 19Paragraph 19,

O.ö. Brandverhütungsfonds

§ 20Paragraph 20,

Juristische Personen, deren Zweck die Brandverhütung ist

VII. ABSCHNITT:
Behörden; Straf-, Schluß- und Übergangsbestimmungen
römisch VII. ABSCHNITT:
Behörden; Straf-, Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 21Paragraph 21,

Verordnungsermächtigung

§ 22Paragraph 22,

Strafbestimmung

§ 22aParagraph 22 a,

Gemeinnützige Leistungen

§ 23Paragraph 23,

Mitwirkung der Sicherheitsbehörden

§ 24Paragraph 24,

Schluß- und Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. FGPG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 2 Oö. FGPG