Parteien
Im Bewilligungsverfahren haben Parteistellung:
1. | Der Antragsteller; | |||||||||
2. | die Nachbarn; | |||||||||
3. | die Eigentümer sowie dinglich Berechtigte ausgenommen Hypothekargläubiger der Grundstücke, auf denen die Stromerzeugungsanlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll; | |||||||||
4. | die Gemeinde, auf deren Gebiet die Stromerzeugungsanlage errichtet oder wesentlich geändert werden soll (Standortgemeinde); | |||||||||
5. | die Oö. Umweltanwaltschaft nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996; | |||||||||
6. | der Betreiber des Verteilernetzes, in dessen Versorgungsgebiet die Stromerzeugungsanlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll. | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 72/2008) |
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