Gesamte Rechtsvorschrift Oö. AWP 1999 V

Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 (V)

Oö. AWP 1999 V
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Abfallwirtschaftsplan für das ganze Landesgebiet erlassen wird (Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999)

StF: LGBl. Nr. 104/1999

§ 1 Oö. AWP 1999 V


§ 1

Geltungsbereich

 

(1) Der Oö. Abfallwirtschaftsplan regelt die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (§ 3 Oö. AWG 1997) der Abfallwirtschaft in Oberösterreich unter Beachtung der Grundsätze für die Lagerung, Sammlung, Abfuhr, Beförderung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (§ 4 Oö. AWG 1997).

 

(2) Soweit der Oö. Abfallwirtschaftsplan Regelungen hinsichtlich Altstoffe enthält, gilt er nur soweit, als nicht bereits bundesrechtliche Vorschriften bestehen.

§ 2 Oö. AWP 1999 V


§ 2

Bestandsaufnahme, aktuelle Entwicklungen

 

(1) Der Oö. Abfallwirtschaftsplan geht von der in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Bestandsaufnahme der abfallwirtschaftlichen Gegebenheiten in Oberösterreich aus. Diese Anlage enthält weiters eine Beschreibung der aktuellen Entwicklungen und Tendenzen der Abfallwirtschaft in Oberösterreich.

 

(2) Die Darstellungen in der Anlage gliedern sich nach folgenden Punkten:

1.

Bestehende Abfallbehandlungsanlagen

2.

Bestehende Sammeleinrichtungen

3.

Abfallmengen des Jahres 1998

4.

Entwicklung der Abfallmengen im Zeitraum 1985 bis 1998

5.

Abfallanalysen ("Restmüllanalysen") 1998/99

6.

Mindestsammelmengen für Altpapier und Altkarton und für das Sammelsystem Biotonne

7.

Darstellung der bestehenden Anlagenkapazitäten für die Behandlung von Hausabfällen, sperrigen Abfällen, sonstigen Abfällen und biogenen Abfällen zur Abschätzung des Anlagenbedarfes.

§ 3 Oö. AWP 1999 V


§ 3

Ziel der Abfallvermeidung

 

Die größtmögliche Verringerung der jährlichen Gesamtmenge und der Schadstoffgehalte der anfallenden Abfälle durch Mitwirkung von jedermann wird angestrebt (quantitative und qualitative Abfallvermeidung).

§ 4 Oö. AWP 1999 V


§ 4

Ziele der Abfallverwertung

 

(1) Bei der Sammlung von Altpapier und Altkarton ist in den einzelnen Bezirken eine Mindestsammelmenge (Richtwert für die Summe der Sammelmenge im jeweiligen Bezirk) entsprechend den Werten für das Sammelpotential der Tabelle in der Anlage (§ 2) anzustreben bzw. zu erhalten.

 

(2) Bei der Sammlung biogener Abfälle ist in den einzelnen Bezirken eine Mindestsammelmenge (Richtwert für die Summe der Sammelmengen in den Gemeinden des Bezirkes) entsprechend den Werten für das Sammelpotential der Tabelle in der Anlage (§ 2) anzustreben. Ferner ist eine größtmögliche Verwertung als Kompost anzustreben.

 

(3) Durch die Trennung und Aufbereitung von Abfällen aus dem Bauwesen und natürlichem Bodenmaterial gemäß § 2 Abs. 4 Z. 5 lit. a und c Oö. AWG 1997 ist für mineralische und sonstige Abfälle aus dem Bauwesen eine stoffliche Verwertung, bei aussortiertem Altholz eine thermische Verwertung anzustreben. Insbesondere ist zur Unterstützung der Verwertung von Abfällen aus dem Bauwesen und von natürlichem Bodenmaterial eine Nutzung von Informationssystemen der Bauwirtschaft, wie z.B. der Recycling-Börse-Bau, anzustreben.

§ 5 Oö. AWP 1999 V


§ 5

Ziele für die Behandlung der von den

Gemeinden gesammelten Abfälle

 

(1) Die Behandlung der von den Gemeinden gesammelten Hausabfälle, sperrigen Abfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle soll in der Art und Weise von den Bezirksabfallverbänden und Städten mit eigenem

Statut selbst oder von Dritten im Auftrag durchgeführt werden, dass eine den geltenden Vorschriften entsprechende längerfristige Entsorgung gesichert ist (Entsorgungssicherheit).

 

(2) Bei der Auswahl der Behandlungsverfahren und bei der Behandlung der Abfälle selbst ist die niedrigst mögliche Emission der Gase anzustreben, die den Treibhauseffekt der Atmosphäre verstärken oder einen Beitrag zur Zerstörung der Ozonschicht in hohen Luftschichten leisten (Klimaschutz).

§ 6 Oö. AWP 1999 V


§ 6

Grundsätze der Abfallbehandlung

 

(1) Die Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut haben unter Berücksichtigung von vergaberechtlichen Bestimmungen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben die in ihrem Bereich anfallenden Abfälle einer der am nächsten gelegenen geeigneten Behandlungsanlage zuzuführen.

 

(2) Überregionale Maßnahmen gemäß § 41 Abs. 2 Z. 4 Oö. AWG 1997 sind solche, deren Bedeutung über die Grenzen eines Bezirksabfallverbandes bzw. einer Stadt mit eigenem Statut hinausgeht und deren wirtschaftliche Behandlung eine Zusammenarbeit mehrerer Bezirksabfallverbände nahelegt. Insbesondere können als überregionale Maßnahmen gegebenenfalls die Verwertung der gesammelten Altstoffe sowie die Behandlung der von den Gemeinden gesammelten Abfälle angesehen werden.

 

(3) Zur kostengünstigen und gebührenschonenden Erledigung überregionaler Maßnahmen sind Zweckverbände gemäß § 17 Oö. AWG 1997 zu bilden.

§ 7 Oö. AWP 1999 V


§ 7

Fortschreibung des Oö. Abfallwirtschaftsplanes

 

(1) Die nach dem Oö. AWG 1997 zuständigen Rechtsträger haben der Landesregierung entsprechend den nach dem Oö. AWG 1997 zugewiesenen Aufgabenbereichen gemäß § 41 Abs. 3 Oö. AWG 1997 Angaben und Unterlagen zu nachfolgenden Punkten zur Verfügung zu stellen:

1.

Gemeinden bzw. Städte mit eigenem Statut:

a)

Die Mengen der im Gemeindegebiet gesammelten Hausabfälle, sperrigen Abfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und biogenen Abfälle;

b)

Art und Umfang der dafür eingerichteten Sammelsysteme;

c)

Name und Adresse der mit der Sammlung und Behandlung der unter lit. a angeführten Abfälle beauftragten Dritten;

d)

als Betreiber oder Rechtsträger einer Abfallbehandlungsanlage getrennt nach Standort und Anlagenart:

die Abfallmenge

-

nach Art der behandelten Abfälle

-

nach Herkunft je Gemeinde

-

nach den zugeführten Behandlungsschritten und dem weiteren Verbleib (Weitergabe an Sammler oder Verwerter oder andere Behandlungsanlagen).

2.

Bezirksabfallverbände bzw. Städte mit eigenem Statut:

a)

Die Menge der im Verbandsbereich gesammelten Altstoffe;

b)

Art und Umfang der dafür eingerichteten Sammelsysteme;

c)

Name und Adresse der mit der Sammlung und Behandlung der unter lit. a angeführten Abfälle beauftragten Dritten;

d)

als Betreiber oder Rechtsträger einer Abfallbehandlungsanlage getrennt nach Standort und Anlagenart:

die Abfallmenge

-

nach Art der behandelten Abfälle

-

nach Herkunft je Gemeinde

-

nach den zugeführten Behandlungsschritten und dem weiteren Verbleib (Weitergabe an Sammler oder Verwerter oder andere Behandlungsanlagen);

e)

konkrete Planung von Vorhaben betreffend Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Abfällen.

 

(2) Für die Meldung der Daten sind die von der Landesregierung bis 31. Jänner des Folgejahres bereitgestellten Datenerhebungsblätter zu verwenden.

 

(3) Die im Abs. 1 genannten Angaben und Unterlagen sind der Landesregierung für jedes Kalenderjahr bis spätestens 31. März des Folgejahres zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinden haben dem Bezirksabfallverband die Daten so rechtzeitig zu übermitteln, dass dieser seiner Verpflichtung gemäß dem ersten Satz nachkommen kann.

§ 8 Oö. AWP 1999 V


§ 8

Maßnahmen zur Abfallvermeidung

 

(1) Das Land und die Gemeinden sind als Träger von Privatrechten verpflichtet, die Abfallvermeidung insbesondere durch

-

ihre Vorbildwirkung,

-

die Aufklärung der Bevölkerung und

-

finanzielle Unterstützung

zu fördern. Bei Förderungsmaßnahmen für Unternehmen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bereits bei der Produktion von Gütern das Ziel der Abfallvermeidung bzw. -verwertbarkeit bestmöglich berücksichtigt wird.

 

(2) Die Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut haben im Rahmen der Aufgabe gemäß § 15 Abs. 2 Z. 1 Oö. AWG 1997 durch Beratung und Information darauf hinzuwirken, dass Haushalte, Anstalten, Betriebe und sonstige Arbeitsstellen danach trachten, das Abfallaufkommen zu verringern und dass im Übrigen jedermann möglichst abfallarme, langlebige, reparaturfreundliche und schadstoffarme Produkte verwendet.

§ 9 Oö. AWP 1999 V


§ 9

Information der Bürger und Betriebe

 

(1) Über die im § 8 Abs. 2 festgelegte Verpflichtung hinaus haben Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut Haushalte, Anstalten, Betriebe und sonstige Arbeitsstellen (insbesondere Schulen) regelmäßig und ausreichend über die konkreten Maßnahmen zum Abfallwirtschaftsplan, insbesondere über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung, die getrennte Sammlung bestimmter Abfälle (vor allem der Altstoffe) sowie über die Kompostierung zu informieren.

 

(2) Für diese Informationsarbeit können von den Bezirksabfallverbänden und Städten mit eigenem Statut Abfallberater eingestellt werden.

 

(3) Die Gemeinden und Städte mit eigenem Statut haben Haushalte, Betriebe und sonstige Einrichtungen mindestens einmal jährlich schriftlich über die Standorte und Öffnungszeiten der zentralen und dezentralen Sammelstellen sowie über sonstige Einrichtungen zur Sammlung von Abfällen, insbesondere von Altstoffen und biogenen Abfällen sowie über Abgabemöglichkeiten für diese Abfälle zu informieren ("Abfallwegweiser") oder auf entsprechende Informationsmöglichkeiten hinzuweisen.

§ 10 Oö. AWP 1999 V


§ 10

Zentrale Abfallsammeleinrichtungen, Übernahme unter Aufsicht

 

(1) Die Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut haben zur flächendeckenden Sammlung der Altstoffe in ihrem Gebiet zentrale Sammeleinrichtungen in ausreichender Anzahl entweder selbst oder durch Dritte zu errichten, zu betreiben und zu erhalten.

 

(2) Bei Planung, Errichtung und Betrieb bzw. bei der Weiterführung dieser Sammeleinrichtungen, insbesondere bei der Erstellung der regionalen Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 42 Abs. 2 Z. 2 Oö. AWG 1997, sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Zentrale Lage, zumutbare Entfernung für die Benutzer, räumliche Nähe zu bereits bestehenden kommunalen Sammeleinrichtungen

(z.B. Sammelstelle für Grünabfälle), weitgehend einheitliche Sammelpalette in ganz Oberösterreich, ausreichende Öffnungszeiten, Betreuung während der Öffnungszeiten, Information der Benutzer, Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt, der Arbeitnehmer und vor Bränden.

 

(3) Bei der Sammelpalette sind vor allem großvolumige Altstoffe aus Haushalten und Gewerbe, sonstige Altstoffe aus Gewerbe, Metallabfälle, elektrische und elektronische Geräte, Grünschnitt, kleine Mengen Baurestmassen (z.B. Bauschutt), Altholz, Altreifen und gegebenenfalls sperrige Abfälle zu berücksichtigen.

§ 11 Oö. AWP 1999 V


§ 11

Dezentrale Sammelstellen

 

(1) Die Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut haben zur flächendeckenden Sammlung von Altpapier und Altkarton in ihrem Gebiet dezentrale Sammelstellen mit entsprechenden Sammelbehältern in ausreichender Anzahl entweder selbst oder durch Dritte zu errichten, zu betreiben und zu erhalten.

 

(2) Bei der Konzipierung bzw. Weiterführung des Sammelsystems für Altpapier und Altkarton, insbesondere bei der Erstellung der regionalen Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 42 Abs. 2 Z. 2 Oö. AWG 1997 sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Zahl und Aufstellungsorte von Sammelcontainern, Instandhaltung, Gestaltung und Pflege der Behälterstandorte, regelmäßige Entleerung der Behälter, zumutbare Entfernung für die Benutzer der Behälter, Zahl und Lage zentraler Sammeleinrichtungen, regelmäßige Information der Benutzer der Sammeleinrichtungen.

§ 12 Oö. AWP 1999 V


§ 12

Biogene Abfälle

 

(1) Es ist anzustreben, dass biogene Abfälle dort, wo die örtlichen Verhältnisse es zulassen, insbesondere bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, durch Eigenkompostierung verwertet werden.

 

(2) Ist eine Eigenkompostierung nicht ausreichend möglich, hat die Gemeinde Übernahmestellen für biogene Abfälle oder die Sammlung (Erfassung) mittels Biotonne vorzusehen. Ist eine eigene Übernahmestelle nicht vorhanden, ist eine direkte Anlieferung zur Kompostierungsanlage zu ermöglichen.

 

(3) Übernahmestellen oder eine Direktanlieferung zur Kompostierungsanlage für Grünabfälle (biogene Abfälle gemäß § 2 Abs. 4 Z. 6 lit. a Oö. AWG 1997) sind jedenfalls vorzusehen.

§ 13 Oö. AWP 1999 V


§ 13

Sperrige Abfälle

 

Bei der Abfuhr der sperrigen Abfälle sind Altstoffe getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Wenn eine Trennung im Zuge der Abfuhr nicht durchgeführt wird (z.B. bei Sammlung mittels Großbehältern), ist eine nachfolgende Aussortierung der Altstoffe durchzuführen.

§ 14 Oö. AWP 1999 V


§ 14

Baurestmassendeponien

 

(1) Jeder Bezirksabfallverband und jede Stadt mit eigenem Statut hat nach Maßgabe der Anlage (§ 2) wenigstens eine Deponie oder ein ausreichendes Deponiekompartiment für Baurestmassen zu errichten, zu betreiben und zu erhalten.

 

(2) Die Verpflichtung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Erhaltung einer Baurestmassendeponie oder eines Deponiekompartiments für Baurestmassen gemäß Abs. 1 besteht nicht, wenn sich der zuständige Rechtsträger einer entsprechenden Anlage eines anderen Bezirksabfallverbandes, einer anderen Stadt mit eigenem Statut, eines Zweckverbandes (§ 17 Oö. AWG 1997) oder eines anderen Rechtsträgers nachweislich bedient oder eine solche Anlage gemeinsam mit einem anderen Rechtsträger betreibt.

 

(3) Es dürfen nur nicht verwertbare Baurestmassen abgelagert werden.

 

(4) Die im Abs. 1 erwähnten Rechtsträger haben für die ordnungsgemäße Zwischenlagerung von Baurestmassen, die einer Recyclierung zugeführt werden sollen, entsprechende Einrichtungen vorzusehen. Insbesondere ist in den regionalen Abfallwirtschaftskonzepten auf Übernahmestellen für Kleinanlieferer in zumutbarer Entfernung Bedacht zu nehmen.

§ 15 Oö. AWP 1999 V


§ 15

Bedarf an Behandlungsanlagen

 

(1) Die Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut haben entsprechend ihren Verpflichtungen gemäß § 15 Oö. AWG 1997 unter Bedachtnahme auf den in der Anlage (§ 2) dargestellten Bedarf für eine ausreichende Anlagenkapazität Sorge zu tragen. Hinsichtlich der biogenen Abfälle besteht die Verpflichtung im Hinblick auf § 20 Oö. AWG 1997 nur subsidiär.

 

(2) Für die zukünftige Entsorgung der in Oberösterreich anfallenden Hausabfälle, sperrigen Abfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle, in einer Mengenkapazität wie in der Anlage (§ 2) dargestellt, ist ab dem Jahr 2004 eine mechanisch-biologische oder thermische Vorbehandlung erforderlich.

§ 16 Oö. AWP 1999 V


§ 16

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Oö. Abfallwirtschaftsplan 1996, LGBl. Nr. 38/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 30/1997 außer Kraft.

Anlage

Anl. 1 Oö. AWP 1999 V


Anlage

gemäß § 2 Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Bestehende Abfallbehandlungsanlagen

1.1. Abfallbehandlungsanlagen für Hausabfälle, sperrige Abfälle und sonstige Abfälle

1.2. Abfallbehandlungsanlagen für biogene Abfälle

1.3. Behandlungsanlagen für Abfälle aus dem Bauwesen

1.4. Weitere Abfallbehandlungsanlagen

 

2. Bestehende Sammeleinrichtungen

2.1. Zentrale Abfallsammeleinrichtungen

2.2. Dezentrale Sammelstellen für Altstoffe

2.3. Sammelsysteme für biogene Abfälle in den Gemeinden

2.4. Sammeleinrichtungen für Abfälle aus dem Bauwesen

 

3. Abfallmengen des Jahres 1998

3.1. Abfallmengen der Bezirke

3.2. Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen

3.3. Gesamtabfall: Behandlungs- und Verwertungsanteile

3.4. Abfälle aus dem Bauwesen

 

4. Entwicklung der Abfallmengen im Zeitraum 1985 bis 1998

4.1. Entwicklung der Gesamtabfallmengen

4.2. Vergleich Abfallmengenstrom 1990 und 1998

4.3. Entwicklung der Altstoff- und Biotonne-Sammelmengen

4.4. Biogene Abfälle 1990 bis 1998

4.5. Entwicklung bei den Einrichtungen zur Sammlung und Behandlung

 

5. Abfallanalysen ("Restmüllanalysen") 1998/99

5.1. Ergebnisse auf Landesebene

5.2. Ergebnisse auf Bezirksebene

5.3. Vergleich der Abfallanalysen 1990/91 und 1998/99

 

6. Mindestsammelmengen für Altpapier und Altkarton und für das System Biotonne

6.1. Mindestsammelmengen für Altpapier und Altkarton

6.2. Mindestsammelmengen für das System Biotonne

 

7. Darstellung der bestehenden Anlagenkapazitäten für die Behandlung von Hausabfällen, sperrigen Abfällen, sonstigen Abfällen und biogenen Abfällen zur Abschätzung des Anlagenbedarfes

7.1. Anlagenkapazitäten bei den Kompostierungsanlagen

7.2. Anlagenkapazitäten für die Ablagerung von Abfällen aus dem Bauwesen

7.3. Anlagenkapazitäten für die Behandlung von Hausabfällen, sperrigen Abfällen und sonstigen Abfällen

 

 

1. Bestehende Abfallbehandlungsanlagen

 

1.1. Abfallbehandlungsanlagen für Hausabfälle, sperrige Abfälle und sonstige Abfälle

Für die Behandlung von Abfällen aus Haushalten, Anstalten, Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen stehen für Ober-österreich 7 regionale (Standortgemeinden: Asten, Attnang-Puchheim, Bergheim/Sbg., Ort i.I., St. Martin i.Mk., Steyr und Taufkirchen/Tr.) und 3 lokale Massenabfalldeponien (Standortgemeinden: Ansfelden, Braunau und Laakirchen) sowie die Abfallverbrennungsanlage Wels zur Verfügung. Für die Ablagerung von Abfällen aus oberösterreichischen Betrieben sowie für sonstige Abfälle werden zusätzlich weitere Deponien in anderen Bundesländern genutzt. Neben der Abfallverbrennungsanlage Wels gibt es in Oberösterreich 4 industrielle Abfallverbrennungsanlagen (Standortgemeinden: Gmunden, Kirchdorf, Laakirchen und Lenzing), in denen bestimmte Teile von Abfällen wie z. B. Altreifen, Altholz, Altöle, Kunststoffverpackungen (teilweise dzt. noch im Versuchsbetrieb) thermisch verwertet werden.

In Abfallsortieranlagen werden insb. sperrige Abfälle, haushaltsähnliche Gewerbeabfälle, teilw. auch Hausabfälle und Altstoffe für eine weitergehende stoffliche oder thermische Verwertung vorbehandelt. In Abb. 1 sind die oben beschriebenen Anlagen und deren Standorte dargestellt. Zu den Massenabfalldeponien und zur AVA Wels sind weiters die Einzugsgebiete (bezogen auf die entsorgten Hausabfälle) aufgelistet. Nicht enthalten sind Sortieranlagen, in denen ausschließlich Altstoffe behandelt werden (siehe Kapitel 1.4.) sowie Behandlungsanlagen für Abfälle aus dem Bauwesen (siehe Kapitel 1.3.).

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1.2. Abfallbehandlungsanlagen für biogene Abfälle Ende 1998 standen in Oberösterreich rd. 300 Behandlungsanlagen für biogene Abfälle (Kompostierungs-, Biogas- und Abkochanlagen) zur Verfügung:

Die wichtigste Gruppe dabei bilden die 232 Kompostierungsanlagen zur Verarbeitung von vorwiegend Grünabfällen, von denen ca. 90% von Landwirten betrieben werden.

Die meisten dieser Anlagen werden nach dem System der freien

(nicht überdachten) Mietenkompostierung betrieben, wobei je Anlage jährlich durchschnittlich 2000 m³ biogene Abfälle verarbeitet werden.

Unter den Anlagen befinden sich 3 eingehauste Großkompostierungsanlagen in Linz, Wels und in Ried i. I., die in erster Linie für die Verarbeitung von Biotonnenabfällen errichtet wurden. Die Anlage von Wels ist mit einer anaeroben Vergärungsstufe (Biogasanlage) kombiniert.

Auf 93 Kompostierungsanlagen werden Biotonnen- bzw. Biosackabfälle mitverarbeitet.

In ca. 20 Biogasanlagen erfolgt die Verarbeitung von vorwiegend flüssigen biogenen Abfällen.

Diese werden im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft betrieben. In diesen Anlagen werden neben Gülle auch zu ca. 30% Fremdabfälle (Cofermentationsstoffe), vorwiegend Großküchenabfälle, Fettabscheiderinhalte und Altspeisefette mitvergärt.

Das Endsubstrat bzw. vergorene Substrat wird auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht. Das entstehende Biogas wird über Blockheizkraftwerke zur Gewinnung von Elektrizität und Wärmeenergie verwendet. Weiters werden in 50 Abkochanlagen vor allem Speisereste (Trankabfälle) behandelt.

Sie dienen der Vorbehandlung von Großküchen- und Kantinenabfällen. Nach deren Hygienisierung durch eine 30 minütige Einwirkzeit bei 95 °C erfolgt die Verfütterung, vorwiegend in der Schweinehaltung landwirtschaftlicher Betriebe.

Die Summe der Verarbeitungskapazitäten von Kompostierungs-, Biogas- und Abkochanlagen in Oberösterreich betrug Ende

1998

rund 214.000 Mg bzw. 396.000 m³ biogene Abfälle. In der Tab. 1 ist der Bestand an Kompostierungs- und Biogasanlagen bezirksweise aufgelistet.

Abfall_Tab.01_1999-104.jpg

 

1.3. Behandlungsanlagen für Abfälle aus dem Bauwesen

Für die Ablagerung von nicht verwertbaren Abfällen aus dem Bauwesen stehen in Oberösterreich nach Anpassung gemäß WRG-Novelle-Deponien folgende Anlagen zur Verfügung:

• 80 Erdaushub- und Abraumdeponien (lt. Oö. AWG) für nicht verunreinigtes Bodenmaterial,

• 56 Bodenaushubdeponien (lt. Deponie-VO) für z.B. Bodenaushub mit einem Baurestmassenanteil von max. 5 Vol.%,

• 7 Baurestmassendeponien (lt. Deponie-VO) für z.B. verunreinigten Bodenaushub, mineral. Bauschutt, Betonabbruch etc.

Diese Deponien werden von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden oder von Baufirmen betrieben.

Zur Verwertung von Asphaltaufbruch, Betonabbruch und mineralischem Bauschutt betreibt die Bauwirtschaft in Oberösterreich 14 stationäre und 6 mobile Brechanlagen, zur Aufbereitung von verunreinigten Baurestmassen und Baustellenabfällen 3 stationäre Sortieranlagen. In Tab. 2 ist der Bestand der Deponien und Aufbereitungsanlagen für Abfälle aus dem Bauwesen in den Bezirken dargestellt.

Zur Aufbereitung von Bauabfällen sind weitere mobile Brechanlagen von Leasingfirmen im Einsatz.

Abfall_Tab.02_1999-104.jpg

 

1.4. Weitere Abfallbehandlungsanlagen

Neben den in den Kapiteln 1.1 bis 1.3 dargestellten Anlagen gibt es weitere Behandlungsanlagen für bestimmte Abfälle.

Dafür stehen folgende Anlagegruppen zur Verfügung:

Spezielle

        Behandlungsanlagen und Altstoffsortieranlagen.

        In der Abb. 2 sind die Anlagengruppen, Standortgemeinden

und

        die darin behandelten Abfälle dargestellt.

        Erwähnt seien weiters die Verwertungsbetriebe, wo die

        aufbereiteten Altstoffe wie Altglas, Altmetalle,

        Altkunststoffe, Altpapier/pappe und Altspeiseöle/fette als

        Sekundärrohstoffe für die Erzeugung neuer Produkte

        eingesetzt werden.

Abfall_Abb.02_1999-104.jpg

 

 

2.

Bestehende Sammeleinrichtungen

 

2.1. Zentrale Abfallsammeleinrichtungen

Zur flächendeckenden Erfassung von Alt- und Problemstoffen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen stehen in Oberösterreich 181 stationäre Abfallsammeleinrichtungen (Altstoffsammelzentren, Altstoffsammelinseln) zur Verfügung.

Weiters sind insgesamt 6 mobile Altstoffsammelinseln in den Bezirken Braunau, Eferding, Rohrbach, Urfahr-Umgebung und Vöcklabruck im Einsatz.

In den letzten Jahren werden verstärkt auch Altstoffe von Betrieben, großvolumige Altstoffe, biogene Abfälle, Abfälle aus dem Bauwesen etc. übernommen.

Abfall_Tab.03_1999-104.jpg

 

2.2. Dezentrale Sammelstellen für Altstoffe

Parallel zum Ausbau der zentralen Sammeleinrichtungen erfolgte in den letzten Jahren insbesondere bei den dezentral aufgestellten Altpapier-Behältern eine Verdichtung

des Sammelnetzes. Im Landesschnitt hat sich das aufgestellte

Papierbehältervolumen von 6,2 Liter pro Einwohner im Jahr 1994 auf 13 Liter pro Einwohner im Jahr 1998 verdoppelt,

das

entleerte Behältervolumen pro Einwohner ist um knapp 50% gestiegen.

Der Aufbau des Altglas-Behältersystems war im Jahr 1994 schon weitgehend abgeschlossen.

Tab. 4 enthält das aufgestellte bzw. entleerte Behältervolumen bei den Altglas- und Altpapier-Behältern

für

die Jahre 1994 und 1998 je Bezirk in Liter pro Einwohner.

Abfall_Tab.04_1999-104.jpg

 

2.3. Sammelsysteme für biogene Abfälle in den Gemeinden

Mit Ende 1997 waren rund 220.000 Haushalte an das Sammelsystem "Biotonne" (einschließlich der Sacksammlung

und

der Sammlung kommunaler Speiserestabfälle) angeschlossen, das sind im Schnitt 46% aller Haushalte in Oberösterreich. Der durchschnittliche Anschlussgrad lag in den Statutarstädten bei 88%, in den Bezirken bei 28%. Mit Stand Ende 1998 war in 250 oberösterreichischen Gemeinden das Sammelsystem "Biotonne" eingeführt. In weiteren 4 Gemeinden erfolgte die Sammlung mittels Bringsystem.

In 425 Gemeinden wurden mit Stand Ende 1998 Grünabfälle (vorwiegend Gartenabfälle) getrennt gesammelt und verwertet. In 95 Gemeinden bestanden mindestens 2 verschiedene Sammelsysteme bzw. Abgabemöglichkeiten für Grünabfälle. In Tab. 5 sind die Anzahl der in den Gemeinden angebotenen Sammelsysteme für Biotonne und Grünschnitt auf Bezirksebene dargestellt.

Abfall_Tab.05_1999-104.jpg

 

2.4. Sammeleinrichtungen für Abfälle aus dem Bauwesen Neben den in Tab. 2 angeführten Bauabfallaufbereitungsanlagen, die gleichzeitig auch als Übernahmestellen dienen, werden Kleinmengen an Abfällen aus dem Bauwesen auch bei zentralen Abfallsammeleinrichtungen übernommen.

Ergänzend dazu gibt es in Oö weitere 42 genehmigte Sammelstellen für Abfälle aus dem Bauwesen (Stand: Juni 1999). Diese sind großteils bei Bodenaushubdeponien bzw. Erdaushub- und Abraumdeponien eingerichtet. Die

bezirksweise

Aufteilung ist aus der Tab. 6 zu entnehmen.

Abfall_Tab.06_1999-104.jpg

 

 

3.

Abfallmengen des Jahres 1998

 

3.1. Abfallmengen der Bezirke

Die Tab. 7 enthält die in den Bezirken für eine Entsorgung oder Verwertung gesammelten Abfallmengen im Jahr 1998. Die Summe aus den Bezirksmengen der Tab. 7 (444.618 t bzw. 323 kg/Ew), dem Schätzwert für die Eigenkompostierung (140.000 t bzw. 102 kg/Ew) und bezirksweise nicht zuordenbaren Altstoffen (1.604 t bzw. 1 kg/Ew) ergeben die gesamte Abfallmenge aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen von 586.222 t bzw. 426 kg/Ew (siehe Abb. 3).

Abfall_Tab.07_1999-104.jpg

 

3.2. Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen

Von der im Jahr 1998 bei den oberösterreichischen Haushalten

und vergleichbaren Einrichtungen (Kleinbetriebe, Ämter, Spitäler, Anstalten, etc.) angefallenen Abfallmenge (426 kg/Ew) wurden rund 67% bzw. 284 kg pro Einwohner für eine stoffliche oder thermische Verwertung getrennt erfasst. Ein Anteil von 33% bzw. 142 kg pro Einwohner wurde als sogenannte "Restabfälle" entsorgt, wobei rund 2/3 dieser Menge einer Deponierung und rund 1/3 einer energetischen Nutzung zugeführt wurden.

Die Abfallverwertungsquote liegt somit bei 67% und ergibt sich aus dem Verhältnis Verwertungsmenge (Sammelmenge für Altstoffe und biogene Abfälle) zu gesamter Abfallmenge (100%). Der Unterschied zwischen Sammel- und Verwertungsmenge wird dabei vernachlässigt, da er

vermutlich

innerhalb des geschätzten Fehlerbereiches der Datenerhebung liegt (+/- 5 bis 10%).

Abfall_Abb.03_1999-104.jpg

 

3.3. Gesamtabfall: Behandlungs- und Verwertungsanteile

Die Abb. 4 zeigt die Aufteilung der Gesamtabfallmenge im Jahr 1998 nach Art der Behandlung bzw. der Verwertung (Angaben in Masse-% bzw. kg pro Einwohner). Die Gesamtabfallmenge (713 kg pro Einwohner) setzt sich zusammen aus:

• den Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Anfallstellen (426 kg/Ew),

• den Abfällen aus Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen (246 kg/Ew) und

• sonstigen Abfällen wie Wracks, Altreifen, Akkus und dzt. nicht erfassten biogenen Abfällen (41 kg/Ew).

Von der Gesamtabfallmenge wurden rund 62% einer Verwertung zugeführt und rund 38% weitergehend behandelt (entsorgt). Der Verwertungsanteil setzt sich zusammen aus 32% stofflich und 3% thermisch verwerteten Altstoffen und 27% biogenen Abfällen, die überwiegend kompostiert wurden. Dem Entsorgungsanteil sind 31% Deponierung (dzt. ohne ausreichender Vorbehandlung) sowie 7% thermische Abfallbehandlung zuzuordnen.

Abfall_Abb.04_1999-104.jpg

 

3.4. Abfälle aus dem Bauwesen

Die Abb. 5 gibt einen Überblick über die in der oberösterreichischen Abfallwirtschaft bekannten

Mengenströme

(Angaben in Mg bzw. Tonnen) bei den Abfällen aus dem Bauwesen im Jahr 1998. Darin nicht enthalten sind die

direkt

auf Baustellen z.B. mit (semi) mobilen Brechanlagen aufbereiteten und wiedereingebauten Massen. Bei den mineralischen Bauabfällen (Bauschutt, Betonabbruch, Altasphalt) wurden von der Gesamtmenge (rund 0,51 Mio. Tonnen) 95% für eine nachfolgende Wiederverwertung aufbereitet, weitergegeben bzw. zwischengelagert und 5% deponiert.

Beim Bodenaushub (Gesamtmenge rund 1,6 Mio. Tonnen) wurden hingegen noch 95% deponiert und 5% für eine Weiterverwendung zwischengelagert bzw. weitergegeben. In der im Auftrag des Landes im Jahr 1996 erstellten Studie "Güterbilanz der Bauwirtschaft - Baurestmassen in Oberösterreich (BRIO)" wurde der jährliche Anfall bei den mineralischen Bauabfällen im Mittel auf 1,28 Mio. Tonnen, beim Bodenaushub auf 4,8 Mio. Tonnen geschätzt. Das bedeutet, im Mittel gehen rund 60% der mineralischen Bauabfälle und rund 70% des Bodenaushubes in eine sonstige Behandlung oder Entsorgung.

Abfall_Abb.05_1999-104.jpg

 

 

4. Entwicklung der Abfallmengen im Zeitraum 1985 bis 1998

 

4.1. Entwicklung der Gesamtabfallmengen

Die Gesamtmenge der in Haushalten, Betrieben, Anstalten und vergleichbaren Einrichtungen angefallenen Abfälle ist die Summe aus Entsorgung (die einer Deponierung, thermischen oder sonstigen Behandlung zugeführten "Restabfälle") und

aus

Verwertung (die für eine stoffliche, biogene oder thermische

Verwertung getrennt gesammelten Altstoffe und biogenen Abfälle).

Die Abb. 6 zeigt die Entwicklung der Gesamtabfallmenge in Oberösterreich im Zeitraum 1985 bis 1998.

Bei den entsorgten Abfällen ist nach einem kontinuierlichen Anstieg bis zum Jahr 1990 (517.000 Tonnen), ein deutlicher Rückgang bis 1995 zu verzeichnen. Die Entsorgungsmenge 1998 (356.000 Tonnen) liegen unter dem Wert von 1985. Die Verwertungsmengen haben sich von 1990 (310.000 t) bis 1998 (608.000 t) beinahe verdoppelt.

Ein Ziel des Oö. Abfallwirtschaftsplanes 1992 - die Gesamtabfallmenge (Entsorgung plus Verwertung) bis zum Jahr 2000 durch Abfallvermeidungsmaßnahmen gleich zu halten - wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Die jährlichen Mengenzuwächse sind seit 1990 aber deutlich geringer ausgefallen, als im Zeitraum 1985 bis 1990, was auch auf einen gewissen Erfolg der Bestrebungen zur Abfallvermeidung schließen lässt. Der überproportionale Anstieg der Gesamtabfallmenge im Jahr 1998 (+ 8% zum Vorjahr)

resultiert

aus einer Zunahme sowohl bei den Entsorgungsmengen (+ 5%), als auch bei den Verwertungsmengen (+ 10%) speziell im gewerblichen Bereich.

Abfall_Abb.06_1999-104.jpg

 

4.2. Vergleich Abfallmengenstrom 1990 und 1998

In der Abb. 7 werden die wichtigsten Abfallmengenströme der Jahre 1990 und 1998 gegenübergestellt.

Der Gesamtabfall ist hier definiert als die Summe aus Hausabfällen, sperrigen Abfällen, sonstigen Abfällen, Problemstoffen, Altstoffen und biogenen Abfällen aus Haushalten, Betrieben, Anstalten und vergleichbaren Einrichtungen. Darin nicht enthalten sind Abfälle aus dem Bauwesen, Klärschlämme und Massenabfälle aus industrieller Produktion. Im Jahr 1998 betrug die Gesamtabfallmenge 981.000 Tonnen, was einer Menge von 713 kg pro Einwohner entspricht (siehe Abb. 4).

Im Zeitraum 1990 bis 1998 ist

• die Gesamtabfallmenge um 18% gestiegen,

• die Sammelmenge bei den Altstoffen um 135%, bei den biogenen Abfällen um 56% und bei den Problemstoffen um

70%

angestiegen,

• die einer Deponierung zugeführte Abfallmenge um 38% zurückgegangen; die thermisch behandelte Abfallmenge hat sich etwa vervierfacht.

Abfall_Abb.07_1999-104.jpg

 

4.3. Entwicklung der Altstoff- und Biotonne-Sammelmengen

In Abb. 8 ist die Entwicklung der kommunalen Sammelmengen bei einzelnen Altstoffen (Altpapier, Altglas, Alttextilien und Kunststoffe) sowie beim Sammelsystem Biotonne im Zeitraum 1990 bis 1998 dargestellt.

Abfall_Abb.08_1999-104.jpg

 

4.4. Biogene Abfälle 1990 bis 1998

Die bei den oberösterreichischen Haushalten, Betrieben, Anstalten und ähnlichen Einrichtungen getrennt gesammelte Menge biogener Abfälle ist von rd. 19.000 Tonnen (1990) auf rd. 134.000 Tonnen (1998) gestiegen.

Die größten Zuwächse konnten in den Jahren 1993 bis 1995 erzielt werden. Die Mengen sind in diesen Jahren um jeweils durchschnittlich 45% angestiegen.

Gründe dafür waren unter anderem, dass in dieser Zeit der Anschluss an die Biotonne forciert worden ist, die Mengen

an

Grünabfällen stark angestiegen sind und sich die Anzahl der Anlagen in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht hat. Im Jahr 1998 konnten, verglichen mit dem Vorjahr, wieder Steigerungen bei den Abfällen aus der Biotonne (+ 7%), bei den Grünabfällen (+ 8%) und bei jenen aus Betrieben (+ 9%), in Summe von + 5% erzielt werden.

Abfall_Abb.09_1999-104.jpg

 

4.5. Entwicklung bei den Einrichtungen zur Sammlung und Behandlung

Im Zeitraum 1990 bis 1998 hat sich die Anzahl der zentralen Abfallsammeleinrichtungen in den Gemeinden (Altstoffsammelzentren, stationäre und mobile Altstoffsammelinseln), wo unter Aufsicht Alt- und Problemstoffe und zum Teil auch sperrige Abfälle, Bauabfälle, biogene Abfälle etc. übernommen werden, von 39 auf 187 erhöht. Ergänzend dazu wurde insbesondere das Netz der Sammelcontainer für Altpapier und Kartonagen weiter verdichtet.

Die Zahl der Kompostierungsanlagen hat sich von 24 im Jahr 1990 auf 232 im Jahr 1998 fast verzehnfacht. Eine ähnlich hohe Steigerung gab es beim Sammelsystem Biotonne. Hier haben sich im gleichen Zeitraum die angeschlossenen Haushalte von 1% (1990) auf 46% (1998) und die Anzahl der Gemeinden mit Biotonne von 3 auf 254 erhöht. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundes über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (1.1.1993) entstanden in Oberösterreich eine Reihe von Aufbereitungsanlagen für Abfälle aus dem Bauwesen (stationäre und mobile Brechanlagen, Sortieranlagen). Die Zahl der Anlagen hat sich seit 1994 nicht mehr wesentlich verändert.

Abfall_Tab.08_1999-104.jpg

 

 

5. Abfallanalysen ("Restmüllanalysen") 1998/99

Im Auftrag des Landes wurden in Fortführung der Untersuchungen für das BMUJF zur Erfolgskontrolle der Verpackungs-Ziel-Verordnung des Bundes im Frühjahr 1999 ergänzende Abfallanalysen durchgeführt.

Untersucht wurden insgesamt 666 Hausabfall-Stichproben aus der kommunalen Müllabfuhr aus 123 oberöstereichischen Gemeinden verteilt auf alle politischen Bezirke bzw. Statutarstädte. Mithilfe der Analysedaten und einem statistischen Gemeindeschichtenmodell, das auf soziodemographische Merkmale

wie

Einkommen, Konsum, Siedlungsstruktur, Arbeitsstätten etc. aufbaut, konnten die schichtenspezifischen Ergebnisse ermittelt und diese auf Landes- bzw. Bezirksebene hochgerechnet werden.

 

5.1. Ergebnisse auf Landesebene

In der folgenden Tab. 9 sind die Mittelwerte der Anteile der

Haupt- und Teilfraktionen in Masseprozent sowie die Ergebnisgenauigkeit in Prozentpunkten angegeben. Die Ergebnisgenauigkeit gibt an, in welcher Bandbreite der

wahre

Wert mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% liegt.

Abfall_Tab.09_1999-104.jpg

        Die gewichtsmäßig größten Stoffgruppen bei den Hausabfällen

        sind die Hygienewaren (17 Masse-%) und die biogenen Abfälle

        (15 Masse-%).

        Zur Fraktion "Andere Abfälle" (28 Masse-%) zählen z.B.

        Asche, Kehricht, Bauabfälle, Knochen, Fleischreste, etc.

Abfall_Abb.10_1999-104.jpg

        Bei Bewertung der Abfallzusammensetzung mit der in

        Oberösterreich im Jahr 1998 angefallenen Hausabfallmenge

von

        162.000 Tonnen bzw. von 118 Kilogramm je Einwohner und Jahr

        ergeben sich für die einzelnen Fraktionen folgende

        spezifische Massen (siehe Tab. 10):

Abfall_Tab.10_1999-104.jpg

 

5.2. Ergebnisse auf Bezirksebene

In Tab. 11 u. 12 sind für jede Statutarstadt bzw. jeden Bezirk die Analysenergebnisse in Masse-% bzw. in Kilogramm pro Einwohner ausgewiesen. Der wahre Wert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% innerhalb der angegebenen Bandbreiten.

Beim Vergleich der Ergebnisse für die einzelnen Bezirke ist darauf zu achten, dass sich die Ergebnisse nur dann signifikant unterscheiden, wenn sich die Bandbreiten der Ergebnisse nicht überschneiden.

Abfall_Tab.11_1999-104.jpg

Abfall_Tab.12_1999-104.jpg

Die Analysenergebnisse auf Landes- und Bezirksebene bilden die Grundlage für den Vergleich mit den Analysen 1990/91, sowie für die Angabe von Mindestsammelmengen.

 

5.3. Vergleich der Abfallanalysen 1990/91 und 1998/99

Zur Darstellung der Entwicklung der Abfallwirtschaft in Oberösterreich werden die Ergebnisse der Abfallanalysen 1998/99 mit den Ergebnissen der letzten landesweiten Analysen aus den Jahren 1990/91 verglichen (siehe Tab. 13 und Abb. 11).

In den vergangenen acht Jahren ist die Hausabfall- ("Restmüll-")menge von 187 Kilogramm je Einwohner und Jahr auf 118 Kilogramm je Einwohner und Jahr zurückgegangen.

Dies

ist ein Rückgang um 37%.

Die stärksten Rückgänge sind bei jenen Stoffen festzustellen, für die getrennte Sammlungen angeboten werden. Die Sammlungen für die meisten Altstoffe, für biogene Abfälle sowie für Problemstoffe wurden massiv ausgebaut und beworben. Bei den anderen Fraktionen ist durchwegs eine Zunahme der Mengen zu beobachten. Anzumerken ist, dass heute weit genauere Daten über die Abfallmengen verfügbar sind, als dies für die Jahre 1990/91 der Fall war. So wurde für das Jahr 1990 die Erfassung biogener Abfälle abgeschätzt, und zwar mit 6.500 t an "Grünabfällen". Ein Biotonne-Sammelsystem war zu dieser Zeit

lediglich als Versuch in der Stadt Linz vorhanden.

Für das Jahr 1998 wurden als Sammelmenge für biogene Abfälle

ausschließlich die Biotonne- und Speiserestentsorgung bzw. ähnliche Sammlungen berücksichtigt. Die großen Mengen Grünabfälle aus Haushalten wurden in die Abfallanalysen nicht einbezogen.

Im Bereich der Materialverbund-Verpackungen ist auf eine geänderte Fraktionenzuordnung hinzuweisen. 1990/91 wurden alle Verpackungen, die aus mehr als einem Packstoff bestehen, als Verbundstoff ausgewiesen. 1998/99 wurde gemäß der Praxis des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie sowie der Altstoff Recycling Austria AG

vorgegangen.

Diese Institutionen werten eine Verpackung erst dann als Verbundstoff, wenn bestimmte Anteile an "fremden" Packstoffen überschritten werden. In der Praxis wurden Verpackungen, die 1990/91 als Materialverbunde gewertet wurden, 1998/99 großteils den Papierverpackungen, in geringerem Umfang den Kunststoffverpackungen zugeordnet.

Abfall_Tab.13_1999-104.jpg

Abfall_Abb.11_1999-104.jpg

 

 

6.

Mindestsammelmengen für Altpapier und Altkarton und für das System Biotonne

Aus den Abfallanalysen (Kap. 5) lassen sich Richtwerte für Mindestsammelmengen ableiten.

 

6.1. Mindestsammelmengen für Altpapier und Altkarton

Im landesweiten Durchschnitt werden in Oberösterreich bereits mehr als 80% des anfallenden Papiers von den Haushalten getrennt erfasst. Das heißt, dass weniger als

20%

der Papierabfälle sich noch im Hausabfall befinden. Die Erfassungsgrade sind durchwegs in allen Bezirken und Städten

relativ gleichmäßig.

In Tab. 14 werden die Sammelmengen im Jahr 1998, die Papieranteile im Hausabfall und Erfassungsgrade auf Bezirksebene gegenübergestellt:

Abfall_Tab.14_1999-104.jpg

        Zur Beurteilung der kommunalen Altpapier-Sammelmengen

        wurden die Bezirke gemäß ihrer Siedlungs- und

        Wirtschaftsstruktur gruppiert. Dabei wurde nach derselben

        Methode vorgegangen, wie bei den Abfallanalysen

        (Gemeindeschichtenmodell). Die Zuordnung der Bezirke zu den

        Gruppen erfolgt ausschließlich aufgrund sozio-

        demographischer Daten, nicht auf Basis von

        abfallwirtschaftlichen Sammelmengen (siehe Tab. 15).

Abfall_Tab.15_1999-104.jpg

        In der folgenden Abb. 12 ist das Altpapierpotential

        (= getrennt gesammeltes Altpapier plus Altpapier im

        Hausabfall, vgl. Spalte 1+2 in Tab. 14) der einzelnen

        Bezirke in Abhängigkeit von der Gruppenzugehörigkeit bzw.

        dem Index der Gruppierungsparameter dargestellt.

        Die Abbildung zeigt, dass das Potential sehr eng mit den

        sozio-demographischen Gruppierungskriterien korreliert

        (Korrelationskoeffizient 0,88). Bezirke, die in eine Gruppe

        fallen, weisen ein ähnliches Altpapierpotential auf. Dieses

        ist in den überwiegend ländlich strukturierten Bezirken der

        Gruppe D nur etwa halb so hoch wie in den Städten der

        Gruppe A.

        Das Altpapierpotential wird in den oberösterreichischen

        Bezirken je nach Bezirk zu 80% bis 90% erfasst. In den

        Statutarstädten werden rund 75% bis über 80% des Altpapiers

        getrennt gesammelt.

        Aufgrund der in Tab. 14 angeführten Altpapierpotentiale und

        Sammelmengen und der in Abb. 12 dargestellten Abhängigkeit

        von den sozio-demographischen Gegebenheiten ist in keinem

        der Bezirke eine markante Steigerung der Altpapier-

        Sammelmenge zu erwarten.

        Als Mindestsammelmengen für Altpapier und Altkarton aus

        Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen (Richtwerte für

        die Summe der Sammelmengen in den Gemeinden des Bezirkes)

        sollen daher die Bezirks-Sammelmengen des Jahres 1998 in kg

        pro Einwohner (Spalte 1 der Tab. 14) mittelfristig

zumindest

        gehalten werden.

        Aufgrund des derzeitigen Wissensstandes ist anzunehmen,

dass

        mit diesen Sammel- und Verwertungsleistungen beim Altpapier

        ein optimaler ökologischer und volkswirtschaftlicher Nutzen

        verbunden ist.

Abfall_Abb.12_1999-104.jpg

 

6.2. Mindestsammelmengen für das System Biotonne

Im Jahr 1998 wurde aus 264 bzw. 60% der oberösterreichischen

Gemeinden eine Gesamtmenge aus der Biotonne(Biosack)- Sammlung bzw. Speiseresteentsorgung von 38.100 Tonnen registriert. In 51 Gemeinden lag die Sammelmenge allerdings unter 5.000 kg, was einer durchschnittlichen jährlichen Sammelmenge von lediglich 2 kg pro Einwohner in diesen Gemeinden entspricht.

Im Auftrag des Landes wurde folgende Abschätzung der Sammelpotentiale für das System Biotonne durchgeführt:

Mit Ausweitung und Intensivierung der Biotonne-Sammlung könnten landesweit zusätzlich etwa 14.000 t/a biogene Abfälle erfasst und damit vom Hausabfall ferngehalten werden. Auf Basis der vorliegenden Hausabfallanalysen 98/99 aus 123 Gemeinden kann die gesamte Menge an biogenen Abfällen, die derzeit mit dem System Biotonne oder über die kommunale Müllabfuhr erfasst wird, mit rund 62.000 t/a bzw. etwa 45 kg je Einwohner und Jahr angegeben werden. Das heißt, mit einer Biotonne-Sammelmenge von rund 52.000 t/a könnten landesweit mehr als 80% der biogenen Abfälle für eine Verwertung getrennt erfasst werden.

Die Sammlung von Grünabfällen außerhalb des Systems Biotonne

ist in dieser Menge ebenso wie die Eigenkompostierung nicht enthalten.

Aufgrund der Bezirksergebnisse aus den Abfallanalysen 1998/99 und den möglichen Sammelmengen in unterschiedlich strukturierten Gemeinden ergeben sich die in der Tab. 16 erfassbaren Sammelmengen je Bezirk (Richtwerte) in Tonnen pro Jahr. Diese werden den Sammelmengen im Jahr 1998 gegenübergestellt.

Die Ergebnisse zeigen, dass in einzelnen Bezirken

erhebliche

ungenutzte Potentiale bestehen.

Als Mindestsammelmengen sind beim System Biotonne die in Tab. 16 angegebenen Richtwerte (Summe der Sammmelmengen in den Gemeinden des Bezirkes) anzustreben.

Gleichzeitig sind die in den Bezirken bzw. Statutarstädten bestehenden Sammelsysteme für Grünabfälle und die damit erfassten Mengen zu halten und gegebenenfalls noch auszubauen.

Es wird empfohlen, die Kosten der Biotonne-Sammlung über die

Abfallgebühr (Grundgebühr) einzuheben und nicht den Haushalten getrennt vorzuschreiben, da dies erfahrungsgemäß zu einem Rückgang der Sammelmengen führt.

Abfall_Tab.16_1999-104.jpg

 

 

7. Darstellung der bestehenden Anlagenkapazitäten für die Behandlung

von Hausabfällen, sperrigen Abfällen, sonstigen Abfällen und biogenen Abfällen zur Abschätzung des Anlagenbedarfes

 

7.1. Anlagenkapazitäten bei den Kompostierungsanlagen

Bei den wichtigsten Behandlungsanlagen für biogene Abfälle, den Kompostierungsanlagen, steht eine mögliche jährliche Verarbeitungskapazität von rund 363.000 m³ bzw. 180.000 Tonnen zur Verfügung (Stand: Juli 1999). Im Jahr 1998 wurde auf diesen Anlagen eine Gesamtmenge von rund 328.000 m³ biogener Abfälle übernommen bzw. verarbeitet. Die Anlagenauslastung liegt damit landesweit bei etwa 90%. In Tab. 17 werden die vorhandenen Verarbeitungskapazitäten in den Bezirken den jeweiligen Jahresmengen 1998 gegenübergestellt.

Auch künftig ist bei den biogenen Abfällen mit einer Steigerung der Sammelmengen zu rechnen.

Abfall_Tab.17_1999-104.jpg

        Tab. 18 enthält die Verarbeitungsmengen bei den

        Kompostierungsanlagen 1998, sowie eine Abschätzung der

        mittelfristig zu erwartenden Mengen (Zielmengen).

        Bei den Kompostierungsanlagen würde das eine Erhöhung der

        Anlagenkapazität auf etwa 440.000 m³ bedeuten. Das

        entspricht einer Kapazitätserhöhung um etwa 20%.

        Dabei ist anzumerken, dass die Kapazitätserhöhung den

        regionalen Erfordernissen in den Bezirken anzupassen ist.

        Vor allem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird es von

        Vorteil sein, in erster Linie die bestehenden Anlagen an

den

        erhöhten Platzbedarf anzupassen, bevor neue Anlagen

        errichtet werden.

Abfall_Tab.18_1999-104.jpg

 

7.2. Anlagenkapazitäten für die Ablagerung von Abfällen aus dem Bauwesen

Ergänzend zu Tab. 2 in Kapitel 1.3 sind in Tab. 19 die mit Stand 1.1.1999 in den Bezirken verfügbaren Kapazitäten für die Ablagerung von Abfällen aus dem Bauwesen aufgelistet. Die freie Gesamtkapazität bei den Erdaushub- und Abraumdeponien sowie Bodenaushubdeponien liegt demnach bei rund 10 Mio. m³. Abgelagert wurden auf diesen Deponien im Jahr 1998 rund 1,5 Mio. Tonnen, was einem verbrauchten Volumen von ca. 0,83 Mio. m³ entspricht.

Abgesehen von den Statutarstädten gibt es in jedem Bezirk mehrere Deponien für Erdaushub, Abraum und Bodenaushub. Das verfügbare Volumen bewegt sich je nach Bezirk von rund 1,5 m³/Ew (Bezirk Urfahr-Umgebung) bis 20 m³/Ew (Bezirk Steyr-Land).

Die freie Gesamtkapazität bei den Baurestmassendeponien bzw. -kompartimenten beträgt rund 4,1 Mio. m³, wovon ca. 70% auf eine Deponie in Bezirk Steyr-Land entfallen. Dem steht ein verbrauchtes Deponievolumen von rund 50.000 m³ im Jahr 1998 gegenüber.

In den Statutarstädten und in 8 Bezirken gibt es dzt. keine Baurestmassendeponien.

Bei den mineralischen Baurestmassen (Bauschutt, Betonabbruch, Asphaltaufbruch etc.) ist die deponierte

Menge

von 111.400 Tonnen (1997) auf 43.700 Tonnen (1998) zurückgegangen. Dieser Rückgang könnte sich weiter fortsetzen, da ab Juli 1999 auf Bodenaushubdeponien keine Baurestmassen mehr abgelagert werden dürfen. Die für eine Aufbereitung bzw. Verwertung zwischengelagerte Menge ist hingegen von 22.700 Tonnen (1997) auf 67.500 Tonnen (1998) gestiegen.

Eine Abschätzung des tatsächlichen Anlagenbedarfes für die Ablagerung von Abfällen aus dem Bauwesen ist nicht möglich, da wesentliche Abfallmengenströme aus dem Bauwesen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht bekannt sind (siehe Kapitel 3.4).

Für jeden Bezirk bzw. jede Stadt mit eigenem Statut sollte für nicht verwertbare Baurestmassen, (gering)

kontaminierten

Bodenausub, Material aus der Altlastensanierung, Gleisbaumaterialien etc. eine ausreichende Anzahl von Baurestmassendeponien und für verwertbare Baurestmassen eine ausreichende Anzahl von Übernahmestellen (Sammelstellen) zur Verfügung stehen.

Abfall_Tab.19_1999-104.jpg

 

7.3. Anlagenkapazitäten für die Behandlung von Hausabfällen, sperrigen Abfällen und sonstigen Abfällen

In Kapitel 1.1 werden die bestehenden Anlagen für die Behandlung von Hausabfällen, sperrigen Abfällen und sonstigen Abfällen dargestellt.

Zu den Deponien, die der öffentlichen Abfallwirtschaft zur Verfügung stehen (die Deponie Laakirchen wurde für diese Betrachtung daher ausgeklammmert), sind in der Tab. 20 die im Jahr 1998 verbrauchten Deponievolumina und die noch verfügbaren Anlagenkapazitäten ausgewiesen. Im Jahr 1998 wurde bei den angeführten Deponien in Oö. insgesamt ein Volumen von 321.800 m³ verbraucht, was ziemlich genau wieder dem Vorjahreswert entspricht. Dem steht mit Stand vom 1.1.1999 ein genehmigtes, offenes Deponievolumen von insgesamt 4.980.000 m³ gegenüber. Unter der Annahme, dass der dzt. jährliche Volumenverbrauch

gleich

bleibt, ergäbe das eine theoretische mittlere Restlaufzeit von 15 Jahren, also etwa bis zum Jahr 2013. Abgesehen von der Reststoffdeponie Wels erfolgt bei den anderen Anlagen keine dem Stand der Technik entsprechende Vorbehandlung der Abfälle gemäß Deponieverordnung. Die noch ohne eine ausreichende Vorbehandlung deponierte Abfallmenge betrug im Jahre 1998 rd. 31% der Gesamtabfallmenge bzw. 218 kg/Ew (siehe Abb. 4).

Da aufgrund der Bestimmungen der Wasserrechtsgesetz-Novelle Deponien bei den bestehenden Anlagen ab dem Jahr 2004 nur mehr thermisch oder mechanisch-biologisch vorbehandelte Abfälle abgelagert werden dürfen, sind in der Praxis bei

den

Restlaufzeiten wesentliche Änderungen zu erwarten. Aus dzt. Sicht ist es daher auch offen, ob und wieweit bereits bewilligte, aber noch nicht ausgebaute Deponieerweiterungen künftig realisiert werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Anlagen in Redlham und Taufkirchen vertraglich bedingt bis Ende 2001 weitgehend verfüllt sein werden.

Die Übernahme von Hausabfällen und sperrigen Abfällen aus den oberösterreichischen Gemeinden bei der Anlage in Bergheim/Sbg. ist bis zum Jahr 2005 vertraglich gesichert.

Abfall_Tab.20_1999-104.jpg

        Bei den Verbrennungsanlagen sind künftig erweiterte

        Kapazitäten für die thermische Behandlung von Abfällen aus

        Haushalten, Betrieben und ähnlichen Anfallstellen und von

        Rückständen aus der Abfallbehandlung zu erwarten (siehe

        Tab. 21):

Abfall_Tab.21_1999-104.jpg

        Diese Kapazitäten würden speziell bei den industriellen

        Verbrennungsanlagen aber nicht ausschließlich für

        Anlieferungen aus Oberösterreich zur Verfügung stehen.

        Hinsichtlich einer Abschätzung des Anlagenbedarfes wird auf

        die im Auftrag des Oberösterreichischen

        Landesabfallverbandes erstellten Grundlagenstudie über die

        Restabfallentsorgung in Oberösterreich ab dem Jahr 2004

        verwiesen.

        Auf Landesebene sind demnach die künftig erforderlichen

        thermischen und/oder mechanisch-biologischen

        Behandlungskapazitäten auf folgende jährliche Abfallmengen

        auszulegen:

        • Hausabfälle      170.000 Tonnen

        • Sperrige Abfälle  34.000 Tonnen

        • Gewerbeabfälle   137.000 Tonnen

        Anmerkung zu den Hausabfällen:

        Wie in Kapitel 6.2 beschrieben, könnten durch eine

        Ausweitung und Intensivierung der Biotonne-Sammlung künftig

        die Hausabfälle um etwa 14.000 Tonnen reduziert werden. Ein

        Anstieg könnte sich hingegen ergeben, wenn die stofflich

        nicht verwertbaren Leichtverpackungen nicht mehr wie bisher

        getrennt gesammelt werden, sondern im Hausabfall

verbleiben,

        wenn dieser ohnehin thermisch oder mechanisch behandelt

        wird.

        Im Jahr 1998 lag die gesamte Sammelmenge an

        Leichtverpackungen bei 16.000 Tonnen, die Hausabfallmenge

        bei rund 163.000 Tonnen.

        Kommunaler Klärschlamm

        Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen ist den Sonstigen

        Abfällen gemäß § 2 Abs. 4 Z. 5 des

        Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 zuzuordnen, soweit

dieser

        nicht nach den Bestimmungen des

        Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 i.d.g.F. ausgebracht wird.

        Wie aus Abb. 13 zu entnehmen ist, sind im Jahr 1998 aus dem

        kommunalen Bereich rund 33.000 Tonnen Klärschlamm

        (berechnet auf 100% Trockenmasse) angefallen, der gemäß

        Oö. Bodenschutzgesetz zu 99,7% für eine Ausbringung auf

        landwirtschaftliche Flächen geeignet war.

        Von der Gesamtmenge wurden rund 37% auf landwirtschaftliche

        Flächen ausgebracht, 47% deponiert, 12% in

        Kompostierungsanlagen verarbeitet und 4% zwischengelagert.

Abfall_Abb.13_1999-104.jpg

        Tab. 22 enthält den Gesamtschlammanfall in den Bezirken

        (berechnet auf 35% Trockenmasse) und die jeweils

        deponierten Mengen im Jahr 1998. Landesweit wurden über

        44.000 Tonnen bzw. m³ Klärschlamm abgelagert. Eine

        Deponierung über das Jahr 2004 hinaus, wird eine geeignete

        Vorbehandlung  der Klärschlämme erforderlich machen, um

die

        Kriterien der Deponieverordnung einhalten zu können.

        Zum heutigen Zeitpunkt ist  EU-weit und damit auch in

        Oberösterreich die weitere Entwicklung bei der

        landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung schwer

        abschätzbar.

        Im ungünstigsten Fall könnte die Entwicklung so laufen,

dass

        künftig  der gesamte kommunale  Klärschlamm (1998: rund

        94.000 Tonnen bei 35% Trockenmasse) als Abfall zu behandeln

        und die dafür erforderlichen thermischen, mechanisch-

        biologischen oder sonstigen Anlagenkapazitäten

        bereitzustellen wären.

Abfall_Tab.22_1999-104.jpg

Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 (V) (Oö. AWP 1999 V) Fundstelle


Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Abfallwirtschaftsplan für das ganze Landesgebiet erlassen wird (Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999)

StF: LGBl. Nr. 104/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 41 i.V.m. § 46 Abs. 12 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 (Oö. AWG 1997), LGBl. Nr. 86, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 18/1998 und LGBl. Nr. 54/1999 wird verordnet:

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