Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Das Land hat die Gemeinden bei der Erstellung und Fortführung des Abwasserkatasters sowie bei der Erstellung, Umsetzung und Überarbeitung des Abwasserentsorgungskonzepts zu beraten.
In Kraft seit 01.07.2001 bis 31.12.9999
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