Über Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Abgabenbehörden entscheidet die Landesregierung. Dies gilt jedoch nicht für Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Abgabenbehörden der Gemeinden in Angelegenheiten ihres eigenen Wirkungsbereichs.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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