§ 127 NRWO Änderungen bei den Gebieten der Stimmbezirke

NRWO - Nationalrats-Wahlordnung 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Wird zwischen dem Stichtag und dem Wahltag eine Änderung bei den Gebieten der Stimmbezirke wirksam, so gilt:

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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