Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Wird zwischen dem Stichtag und dem Wahltag eine Änderung bei den Gebieten der Stimmbezirke wirksam, so gilt:
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 127 NRWO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 127 NRWO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 127 NRWO