Anl. 1 NÖ TZVO 2009

NÖ TZVO 2009 - NÖ Tierzuchtverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Inhalte von Belegscheinen (zu § 32 Abs. 1)

 

Tiere

Merkmalsgruppe

Inhalte bei Nichtzuchttieren

Inhalte bei Zuchttieren

Rinder,

Schafe,

Ziegen,

Equiden

Vatertier

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

Name, falls vorhanden

Name, falls vorhanden

 

Rasse

Betrieb Halter/Halterin des Vatertieres

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Anschrift

Anschrift

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

Betrieb Halter/Halterin des belegten Tieres

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Anschrift

Anschrift

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

Sprungtag

Datum

Datum

belegtes Tier

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

Name, falls vorhanden

Name, falls vorhanden

 

Rasse

 

 

wievielte Belegung, Besamung

bzw. Embryoübertragung seit der

letzten Abkalbung,

Ablammung bzw. Abfohlung

Schweine

Vatertier

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

 

Zuchtbuch- bzw. Zuchtregisternummer

 

Name, falls vorhanden

 

Rasse

Betrieb Halter/Halterin des Vatertieres

Name Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Anschrift

Anschrift

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

Betrieb Halter/Halterin des belegten Tieres

Name Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Anschrift

Anschrift

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

Sprungtag

Datum

Datum

belegtes Tier

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

 

Zuchtbuch- bzw. Zuchtregisternummer

 

Name, falls vorhanden

 

Rasse

 

wievielte Belegung, Besamung bzw. Embryoübertragung seit der letzten Abferkelung

 

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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