§ 39 NÖ TZVO 2009 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

NÖ TZVO 2009 - NÖ Tierzuchtverordnung 2009

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2009, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Verordnung über Tierzuchtorganisationen, LGBl. 6300/1–0, die Verordnung über Lehrgänge nach dem NÖ Tierzuchtgesetz, LGBl. 6300/6–0, und die Verordnung über die Grundsätze zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Feststellung des Zuchtwertes (NÖ LZVO), LGBl. 6300/14–0, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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