Anl. 3 NÖ TZVO 2009

NÖ TZVO 2009 - NÖ Tierzuchtverordnung 2009

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Inhalte von Embryoübertragungsscheinen (zu § 32 Abs. 1)

 

Tiere

Merkmalsgruppe

Inhalte bei Nichtzuchttieren

Inhalte bei Zuchttieren

Rinder,

Schafe,

Ziegen,

Equiden

Spendertiere

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

Name, falls vorhanden

Name, falls vorhanden

 

Rasse

Name und Anschrift der gewinnenden

Embryo-Entnahmeeinheit

Name und Anschrift der gewinnenden Embryo-Entnahmeeinheit

Gewinnungstag

Datum

Datum

Betrieb Halter/Halterin des Empfängertieres

Name Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Anschrift

Anschrift

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

Übertragungstag

Datum

Datum

Empfängertier

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

Name, falls vorhanden

Name, falls vorhanden

 

Rasse

 

wievielte Belegung, Besamung bzw. Embryoübertragung seit der letzten Abkalbung, Ablammung bzw. Abfohlung

Embryo-Überträger/

Embryo-Überträgerin

Name

Name

Anschrift

Anschrift

 

Besamer(innen)nummer, falls vorhanden

Schweine

Spendertiere

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

 

Zuchtbuch- bzw.

Zuchtregisternummer

 

Name, falls vorhanden

 

Rasse

Name und Anschrift der gewinnenden

Embryo-Entnahmeeinheit

Name und Anschrift der gewinnenden Embryo-Entnahmeeinheit

Gewinnungstag

Datum

Datum

Betrieb Halter/Halterin des Empfängertieres

Name Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin

Name Betriebsinhaber/

Betriebsinhaberin

Anschrift

Anschrift

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

LFBIS-Nummer, falls vorhanden

Übertragungstag

Datum

Datum

Empfängertier

Identifizierungsdaten

Identifizierungsdaten

 

Zuchtbuch- bzw.

Zuchtregisternummer

 

Name, falls vorhanden

 

Rasse

 

wievielte Belegung, Besamung

bzw. Embryoübertragung seit der letzten Abferkelung

Embryo-Überträger/

Embryo-Überträgerin

Name

Name

Anschrift

Anschrift

 

Besamer(innen)nummer, falls vorhanden

 

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 3 NÖ TZVO 2009


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 3 NÖ TZVO 2009 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 3 NÖ TZVO 2009


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 3 NÖ TZVO 2009


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 3 NÖ TZVO 2009 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 2 NÖ TZVO 2009
Anl. 4 NÖ TZVO 2009