§ 9 NÖ TT Antrag

NÖ TT - NÖ Tagesmütter Tagesväter

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Antrag des Rechtsträgers auf Bewilligung (§ 3 Abs. 2) zur Beschäftigung, Vermittlung, Ausbildung, Fortbildung und fachlichen Begleitung von Tagesmüttern/-vätern hat insbesondere zu enthalten:

-

ein sozialpädagogisches Konzept

-

einen Nachweis der wirtschaftlichen Voraussetzungen und Finanzierung

-

einen Nachweis der personellen und fachlichen Ausstattung unter Anführung der Namen und Qualifikationen des Fachpersonals und der Anzahl der Tagesmütter/-väter

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einen Nachweis der organisatorischen und fachlichen Rahmenbedingungen

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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