§ 10 NÖ TMV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

NÖ TMV - NÖ Tiermaterialienverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich über die Ablieferungspflicht von Tierkörpern und tierischen Abfällen, LGBl. 6440/1–0, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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