Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich über die Ablieferungspflicht von Tierkörpern und tierischen Abfällen, LGBl. 6440/1–0, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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