Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Fahrten dürfen durch Ankündigung von Abfahrtszeiten, Fahrtzielen und dergleichen nur dann angeboten werden, wenn das Taxi gleichzeitig bereitgehalten wird. Die Aufstellung von Fahrpreistafeln ist jedoch zulässig.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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