§ 27 NÖ StG 1999 Schlussbestimmungen

NÖ StG 1999 - NÖ Straßengesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.02.2026
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Landesstraßengesetz, LGBl. 8500–3, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Landesstraßengesetz, Landesgesetzblatt 8500–3, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 8a Abs. 2 bis 7 und Abs. 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 8 a, Absatz 2 bis 7 und Absatz 9, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, treten am 25. Mai 2018 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 2, 4, 7 Abs. 3, 12 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4, 13b Abs. 1 und 17 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Am 1. Jänner anhängige Verfahren sind nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 2 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025 weiterzuführen.Paragraph 2,, 4, 7 Absatz 3,, 12 Absatz eins,, Absatz 3 und Absatz 4,, 13b Absatz eins und 17 Absatz 2, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Am 1. Jänner anhängige Verfahren sind nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Paragraph 2, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, weiterzuführen.
In Kraft seit 30.12.2025 bis 31.12.9999
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