§ 27 NÖ StG 1999 Schlussbestimmungen

NÖ StG 1999 - NÖ Straßengesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Landesstraßengesetz, LGBl. 8500–3, außer Kraft.

(2) § 8a Abs. 2 bis 7 und Abs. 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 23.05.2018 bis 31.12.9999
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