Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Hilfe für Obdachlose und Menschen in außerordentlichen Notsituationen umfasst die zur Verfügungstellung einer vorübergehenden Wohnmöglichkeit und die zur Erarbeitung einer neuen Lebensperspektive erforderliche Betreuung und Beratung.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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