§ 20 NÖ PSMG

NÖ PSMG - NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) § 18 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 3 bis 5, § 13a, § 17 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2019 treten am 14. Dezember 2019 in Kraft.

In Kraft seit 14.12.2019 bis 31.12.9999
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