§ 9 NÖ PKGV 2014 Aus- und Fortbildung

NÖ PKGV 2014 - NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Pflegepersonen, die eine pensionsrechtliche Absicherung erhalten, sind verpflichtet, eine Aus- und Fortbildung im Ausmaß von zwei Tagen pro Jahr und die Teilnahme an fünf Pflegeelternrunden pro Jahr zu absolvieren. Die Kosten der Aus- und Fortbildung und der Pflegeelternrunden werden vom Land übernommen.

In Kraft seit 01.06.2014 bis 31.12.9999
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