§ 10 NÖ PKGV 2014 Kostentragung für die Anstellung von Pflegepersonen durch private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

NÖ PKGV 2014 - NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Das Land kann im Rahmen des Privatrechtes die Kosten für die Anstellung von Pflegepersonen bei privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, deren Eignung gemäß § 26 NÖ KJHG, LGBl. 9270, festgestellt wurde und mit denen ein Heranziehungsvertrag abgeschlossen wurde, übernehmen. Diese Kostenübernahme ist nur unter den in den §§ 11 bis 13 genannten besonderen Voraussetzungen möglich.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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