Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Disziplinarstrafen sind
1.
der Verweis,
2.
die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Pensionsbezügen,
3.
der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche (Entlassung).
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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