Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Stadtgemeinde Baden kann die am 31. Dezember 2002 in ihrer Krankenanstalt beschäftigten öffentlich-rechtlichen Bediensteten ab dem 1. Jänner 2003 dem Land Niederösterreich gegen Refundierung zur Dienstleistung im a.ö. Krankenhaus Baden zuweisen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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