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(1) EsVerbißschäden sind zu erheben:
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(2) Die gesamte Pflanzenanzahl pro ha ist die Summe aller geschädigten und ungeschädigten Pflanzen dividiert durch die Gesamtflächedas Abäsen des geschädigten Bestandes in ha.
(3) Folgende Schädigungsgrade sind zu unterscheiden:
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(4) Die Standortsgüte wird mit den Stufen “schlecht”, “mittel” und “gut” festgelegt. Zu ihrer Ermittlung sind vergleichbare Nachbarbestände heranzuziehen. Bei 40-jährigen und älteren Beständen ist die Standortsgüte in Abhängigkeit von Alter und Oberhöhe für das jeweilige Ertragstafelgebiet aus der Tabelle 1 zu bestimmen.
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(5) Das Alter derHöhenwachstum maßgeblichen Leittriebes an Pflanzen ist gleich der Zahl der Jahre seit der Bestandesbegründungdes forstlichen Bewuchses verursachten Schäden. Bei Naturverjüngungen ist ein wirtschaftliches Alter anzunehmen,Als Abäsen des Leittriebes gilt bereits das dem Alter einer vergleichbaren Kultur entspricht. Naturverjüngungen mit einem Alter von weniger als 4 Jahren sind einer 1jährigen Kultur gleichzuhalten. Bei annähernd gleichaltrigen Beständen ist mit einem mittleren Wuchsalter des Bestandes zu rechnen, bei besonders ungleichaltrigen Beständen können Altersgruppen gebildet werden.Abäsen seiner Leitknospe
(1) EsVerbißschäden sind zu erheben:
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(2) Die gesamte Pflanzenanzahl pro ha ist die Summe aller geschädigten und ungeschädigten Pflanzen dividiert durch die Gesamtflächedas Abäsen des geschädigten Bestandes in ha.
(3) Folgende Schädigungsgrade sind zu unterscheiden:
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(4) Die Standortsgüte wird mit den Stufen “schlecht”, “mittel” und “gut” festgelegt. Zu ihrer Ermittlung sind vergleichbare Nachbarbestände heranzuziehen. Bei 40-jährigen und älteren Beständen ist die Standortsgüte in Abhängigkeit von Alter und Oberhöhe für das jeweilige Ertragstafelgebiet aus der Tabelle 1 zu bestimmen.
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(5) Das Alter derHöhenwachstum maßgeblichen Leittriebes an Pflanzen ist gleich der Zahl der Jahre seit der Bestandesbegründungdes forstlichen Bewuchses verursachten Schäden. Bei Naturverjüngungen ist ein wirtschaftliches Alter anzunehmen,Als Abäsen des Leittriebes gilt bereits das dem Alter einer vergleichbaren Kultur entspricht. Naturverjüngungen mit einem Alter von weniger als 4 Jahren sind einer 1jährigen Kultur gleichzuhalten. Bei annähernd gleichaltrigen Beständen ist mit einem mittleren Wuchsalter des Bestandes zu rechnen, bei besonders ungleichaltrigen Beständen können Altersgruppen gebildet werden.Abäsen seiner Leitknospe