NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle

NÖ JG - NÖ Jugendgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

LGBl. 4600-1

LGBl. 4600-2

LGBl. 4600-3

LGBl. 4600-4

LGBl. 4600-5

LGBl. 4600-6 (DFB)

LGBl. 4600-7

LGBl. 4600-8

LGBl. 4600-9

LGBl. 4600-10

LGBl. 4600-11

LGBl. 4600-12

LGBl. 4600-13

LGBl. Nr. 83/2017

LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 69/2018

LGBl. Nr. 98/2018

LGBl. Nr. 4/2022

Inhaltsverzeichnis

I. JUGENDFÖRDERUNG

§ 1

Ziele

§ 2

Partizipation

§ 3

Förderung von Jugendtreffs und anderen Jugendaktivitäten

§ 4

Privatinitiativen für gefährdete junge Menschen

§ 5

Förderung von Jugend- und Schülermedien

§ 6

Förderung von Warte- und Aufenthaltsräumen für Schüler und junge Arbeitnehmer

§ 7

Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen

§ 8

Förderung der Jugendarbeit

§ 8b

Datenverarbeitung für Förderungen gemäß §§ 3 bis 8

§ 9

Auszeichnung jugendfreundlicher Dienstleistungsbetriebe

§ 10

Landesjugendreferat

II. JUGENDSCHUTZ

§ 11

Ziele

§ 12

Begriffsbestimmungen

§ 13

Informationspflicht des Landes

§ 14

Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen

§ 15

Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten

§ 16

Aufenthaltsverbote

§ 17

Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen

§ 18

Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel

§ 19

Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen

§ 20

Pflichten der Unternehmer und Veranstalter

§ 21

Allgemeine Pflichten

§ 22

Altersnachweis

§ 23

Rechtsfolgen für junge Menschen

§ 24

Strafbestimmungen für Erwachsene

§ 25

Verfall

ORGANISATORISCHE BESTIMMUNGEN

§ 26

Verwendung von Begriffen

§ 27

Zuständige Organe und Behörden

§ 28

Förderungsmaßnahmen

§ 29

Hilfeleistungspflicht

§ 30

Mitwirkung der Bundespolizei

In Kraft seit 01.02.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Jugendgesetz (NÖ JG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ JG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 31 NÖ JG