Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Abgabenbehörde erster Instanz kann anordnen, dass zur Ermittlung der für den Wasserbezug und die Abgabenbemessung wesentlichen Grundlagen von den Liegenschaftseigentümern besondere Erhebungsbögen auszufüllen und der Gemeinde zu übergeben sind.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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