Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die nach diesem Gesetz an Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken erlassenen Bescheide und Erkenntnisse mit Ausnahme jener nach § 17 wirken auch gegen alle späteren Eigentümer.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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