Art. 1 § 75 NÖ GRWO 1994 Weibliche Form von Funktionsbezeichnungen

NÖ GRWO 1994 - NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Funktionsbezeichnungen nach diesem Gesetz können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Funktionsinhabers oder der Funktionsinhaberin zum Ausdruck bringt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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