Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.12.2024
Die Wahlergebnisse sind vom Wahlausschuß, beim Bestehen eines Zentralwahlausschusses von diesem, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde und in allen Dienststellen kundzumachen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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