§ 2 NÖ GL Geschäftsverteilung

NÖ GL - Geschäftsordnung NÖ Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung (einschließlich der Auftragsverwaltung des Bundes) werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt verteilt:

I.römisch eins.

Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner:

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten der Landesverfassung und der Verwaltungsorganisation; Leitung des Inneren Dienstes; Regierungsdienst; Verfassungsdienst; Befreiung von der Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit; Angelegenheiten des Datenschutzes mit Ausnahme der Verwaltungsstrafverfahren; Kundmachung von Staatsverträgen durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung; Angelegenheiten des Landesverwaltungsgerichtes; Bildungsmanagement für Landesbedienstete; Innenrevision; NÖ Hinweisgeberschutzgesetz; Angelegenheiten des Rechnungshofes, des Landesrechnungshofes und des Rechnungshofausschusses; Angelegenheiten des Landesbedienstetenschutzes; Kanzleiaufsicht; Koordinationsdienst; einheitlicher Ansprechpartner und Verbindungsstelle nach der Richtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie 2013/55/EU; Verwaltungsmanagement; Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnologie; Kommunikationsinfrastruktur; Demoskopie und Öffentlichkeitsarbeit des Inneren Dienstes; Beratungsstelle des Amtes; Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer; Entsendung von Vertretern des Landes oder der Landesregierung in öffentliche Körperschaften oder andere juristische Personen; Bestellung und Abberufung des Aufsichtskommissärs und Stellvertreters der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG; Dienstpassangelegenheiten; Angelegenheiten der Medienkooperationen und Medienförderungen; Angelegenheiten der Europäischen Integration und Koordination der Außenbeziehungen des Landes Niederösterreich; EU-Erweiterung; Europaforum Wachau; Rechtsbüro; Auszeichnungsangelegenheiten; Ehrungen; Schutz des Landeswappens; Angelegenheiten der Dienstwohnungen und Dienstbekleidung; Angelegenheiten der Amtshaftung, Organhaftpflicht und Dienstnehmerhaftung; allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren und des Gebührengesetzes; Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen in das Ausland und aus dem Ausland; Überbeglaubigungen; Bundesheerangelegenheiten und Angelegenheiten der Landesverteidigung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; allgemeine Vergabeangelegenheiten;
  2. 2.Ziffer 2Personalangelegenheiten einschließlich der Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Beirates der NÖ Landesgesundheitsagentur; Angelegenheiten der Bezüge der Mitglieder des Landtages von Niederösterreich und der Niederösterreichischen Landesregierung sowie des Landesrechnungshofdirektors; personal- und dienstrechtliche Angelegenheiten der Landeslehrer an den Volks-, NÖ Mittel- und Sonderschulen, Polytechnischen Schulen sowie der gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen;
  3. 3.Ziffer 3Angelegenheiten, die sich aus der Verwaltung landeseigener Bauten und Liegenschaften ergeben, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Energielieferverträge für Landesgebäude; Verwaltung der Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaften; Beschaffungsangelegenheiten; Amtsdruckerei, Digitalisier- und Kopierstelle, Buchbinderei, Materialamt, Werkstätten; Landhausküche; rechtliche und administrative Angelegenheiten der Dienstnehmervertretungen;
  4. 4.Ziffer 4Pressedienst; Rundfunk- und Fernsehangelegenheiten;
  5. 5.Ziffer 5Verwaltung der Gesellschaftsanteile des Landes und der daraus erzielten Einnahmen, soweit diese Angelegenheiten keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Förderung von Vereinen;
  6. 6.Ziffer 6Verwaltung der Anteile des Landes in Gesellschaften, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, der Technologie sowie dem Tourismus dienen, sowie in der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH;
  7. 7.Ziffer 7Gemeindeförderung (Regionalisierung) gemeinsam mit Landesrat Mag. Sven Hergovich; Bedarfszuweisungen für Gemeinden;
  8. 8.Ziffer 8Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung; Geschäftsstelle für Technologie und Digitalisierung; Koordination Single Digital Gateway (SDG); Betriebliche Umweltförderung; Ökologische Betriebsberatung;
  9. 9.Ziffer 9Tourismusangelegenheiten;
  10. 10.Ziffer 10Angelegenheiten des Gewerbes und damit zusammenhängende rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes; Angelegenheiten der fachlichen Eignung und des Fahrerqualifizierungsnachweises für den Kraftfahrlinienverkehr; Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, der öffentlichen Wäg- und Messanstalten, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG); Rohrleitungsangelegenheiten; Angelegenheiten des Mineralrohstoffgesetzes, ausgenommen die Leitung und Durchführung des überbetrieblichen Rettungswerkes; Angelegenheiten des Berufsausbildungsgesetzes; Buschenschank; Privatzimmervermietung; Angelegenheiten des Außenwirtschaftsgesetzes 2011, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  11. 11.Ziffer 11Mitwirkung an der Bestellung des Staatskommissärs (§ 29 Sparkassengesetz); Stiftungsaufsicht;Mitwirkung an der Bestellung des Staatskommissärs (Paragraph 29, Sparkassengesetz); Stiftungsaufsicht;
  12. 12.Ziffer 12Leitung und Koordination des gesamten Baudienstes einschließlich der Gebietsbauämter; Geologischer Dienst; Rohstoffforschung; technische Dienstprüfungen; Ziviltechnikerwesen mit Ausnahme der Verwaltungsstrafverfahren; Angelegenheiten des Hochbaues;
  13. 13.Ziffer 13Amtssachverständigentätigkeit für Bau- und Brandschutztechnik; Bewertung von Liegenschaften im Bauland; Amtssachverständigentätigkeit für Sprengmittel- und Sprengtechnik, Pyrotechnik und Schießstättenbau, für Verkehrstechnik, Verkehrssicherheit, Verkehrsplanung, für Agrartechnik und Landwirtschaft, für Lawinengefahren für Straßen und für technische Chemie und Verfahrenstechnik; Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften; Amtssachverständigentätigkeit für Wasserbau und für Fördertechnik; Dampfkesselwesen; Druckrohrbau; Maschinenbau; Wärme- und Gewerbetechnik; technische Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und Elektrotechnik;
  14. 14.Ziffer 14Liegenschaftsevidenz; Luftbildmanagement; Koordination des geographischen Informationssystems;
  15. 15.Ziffer 15Kulturelle und museale Angelegenheiten; Verwaltung der Gedenkstätten, Museal- und Depotgebäude des Landes; Angelegenheiten der Schallaburg, der NÖ Kulturwirtschaft und der Kultur.Region.Niederösterreich, Kreativität; Musikschulen; Jugendsinfonieorchester Niederösterreich; Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Angelegenheiten der NÖ Rundfunkabgabe mit Ausnahme der Verwaltung der für Sportzwecke zu verwendenden Erträgnisse;
  16. 16.Ziffer 16Wahlen (des Bundespräsidenten, des Nationalrates, des Landtages und zum Europäischen Parlament); Angelegenheiten des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes; Angelegenheiten des NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetzes (NÖ VVVG); Volksabstimmungen; Volksbegehren; Wählerevidenz; Entscheidung über den Hauptwohnsitz (Reklamationsverfahren); Kriegsgräberfürsorge und -evidenz; NÖ Kriegsgräberspendenfonds;
  17. 17.Ziffer 17Angelegenheiten der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft und der NÖ Umweltanwaltschaft; Angelegenheiten der Tierschutzombudsperson; Auslandsösterreicherinnen- und Auslandsösterreicherbetreuung; Bestellung der Mitglieder des Landessanitätsrates;
  18. 18.Ziffer 18Förderung der Raumordnungsmaßnahmen; Grunderwerb; Baurechtsaktion des Landes Niederösterreich; Dokumentation;
  19. 19.Ziffer 19Ökologisierung von Gärten und umweltbewusste Lebensführung;
  20. 20.Ziffer 20Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer und der Stellvertreter des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds;
  21. 21.Ziffer 21Dienstkraftwagenbetrieb; Kraftfahrwesen hinsichtlich der Bauart und Ausrüstung sowie der Einzel-, Ausnahmegenehmigungen und Bescheinigungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Bewilligung des Ziehens von nicht zugelassenen Anhängern; technische Angelegenheiten des GGBG hinsichtlich der Erteilung von Ausnahmebewilligungen bei Gefahrguttransporten auf der Straße, Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen nach dem ADR; Sachverständigentätigkeit für das Kraftfahrwesen sowie die Aufsicht darüber;
II.römisch II.

LH-Stellvertreter für Energie, Wissenschaft und Landwirtschaft

Dr. Stephan Pernkopf:

  1. 1.Ziffer einsAgrarrechtliche und agrartechnische Angelegenheiten; Jagd- und Fischereiangelegenheiten; Angelegenheiten des Grundverkehrs; Angelegenheiten der Bodenreform; Angelegenheiten des Pflanzenschutzmittelrechtes; Landarbeitsrecht; Land- und Forstwirtschaftsinspektion;
  2. 2.Ziffer 2Landwirtschaftliche Beratungs- und Versuchsangelegenheiten; Weinangelegenheiten; Obst- und Gartenbauangelegenheiten; Angelegenheiten der Vermarktungsnormen landwirtschaftlicher Produkte; Verwaltung der Anteile des Landes in Gesellschaften, die der Weinwirtschaft dienen; NÖ Landschaftsfonds; Angelegenheiten des NÖ Landschaftsabgabegesetzes;
  3. 3.Ziffer 3Förderung der Landwirtschaft; landwirtschaftliches Siedlungswesen; landwirtschaftliche Wohnbauförderung mit Ausnahme der Förderung der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft; Dorfhelferinnen und Betriebshelferdienst; Notstandsmaßnahmen und Förderung der Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften; Entgeltfortzahlung einschließlich Auszahlung gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996;
  4. 4.Ziffer 4Amtssachverständigentätigkeit für Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft; forsttechnische Angelegenheiten; forstliche Raumplanung; fachliche Aufsicht über die Forstorgane der Bezirksverwaltungsbehörden; Lehrforstamt Ottenstein; Förderung der Forstwirtschaft; Verwaltung der Landesforstgärten;
  5. 5.Ziffer 5NÖ Tiergesundheitsdienst; Tierzuchtangelegenheiten; Angelegenheiten der Tiermaterialienbeseitigung einschließlich der Verwaltung der landeseigenen Liegenschaften;
  6. 6.Ziffer 6Bodenschutzangelegenheiten; Verwaltung der Liegenschaften des Bodenschutzes; Landwirtschaftlicher Wege- und Anlagenbau; technische Angelegenheiten der Alm- und Weideverbesserung;
  7. 7.Ziffer 7Angelegenheiten der Nationalparks; Angelegenheiten der Biosphärenparks;
  8. 8.Ziffer 8Rechtliche Angelegenheiten der Feuerpolizei; Feuerwehrangelegenheiten; Katastrophendienst; Verwaltung der Landesfeuerwehrschule; Angelegenheiten der Zivilen Landesverteidigung ausgenommen Zivilschutz; Angelegenheiten der Landeswarnzentrale;
  9. 9.Ziffer 9Verwaltung des öffentlichen Wassergutes; Schifffahrtsangelegenheiten; Angelegenheiten der Wasserwirtschaft (Wasserbewirtschaftung, § 34 und 6. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes 1959); technische Angelegenheiten der Gewässeraufsicht; Angelegenheiten des Wasserbaues; Verwaltung des Bauhofes Plosdorf; Verwaltung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gemeinsam mit Landesrat Mag. Sven Hergovich; Hydrologie einschließlich der Amtssachverständigentätigkeit;Verwaltung des öffentlichen Wassergutes; Schifffahrtsangelegenheiten; Angelegenheiten der Wasserwirtschaft (Wasserbewirtschaftung, Paragraph 34 und 6. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes 1959); technische Angelegenheiten der Gewässeraufsicht; Angelegenheiten des Wasserbaues; Verwaltung des Bauhofes Plosdorf; Verwaltung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gemeinsam mit Landesrat Mag. Sven Hergovich; Hydrologie einschließlich der Amtssachverständigentätigkeit;
  10. 10.Ziffer 10Angelegenheiten des NÖ Marchfeldkanalgesetzes;
  11. 11.Ziffer 11Rechtliche Angelegenheiten des Energiewesens und der Energiewirtschaft und damit zusammenhängende Preisangelegenheiten; sonstige Angelegenheiten der Energiewirtschaft, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  12. 12.Ziffer 12Angelegenheiten des Umweltschutzes, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Angelegenheiten der Abfallwirtschaft, ausgenommen die gemeindeaufsichtsbehördlichen Angelegenheiten; Angelegenheiten des Chemikalienrechts, ausgenommen die Überwachung und die Schulung sowie die Giftangelegenheiten; Angelegenheiten des Biozidprodukterechts, ausgenommen die Überwachung; Verwaltung von Anteilen des Landes an Gesellschaften, die dem Umweltschutz dienen; Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung und des konzentrierten Genehmigungsverfahrens;
  13. 13.Ziffer 13Überörtliche und örtliche Raumordnung, soweit diese Angelegenheiten keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  14. 14.Ziffer 14Angelegenheiten der Dorf- und Stadterneuerung sowie der Ortsbildpflege;
  15. 15.Ziffer 15Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsförderung; Koordination der Wissenschafts- und Forschungsaktivitäten des Landes; Angelegenheiten des tertiären Bildungsbereiches; Fachhochschulen; Angelegenheiten von Grundlagenforschungseinrichtungen, tertiären Bildungseinrichtungen und einschlägigen Managementeinrichtungen; Verwaltung der Anteile des Landes in Gesellschaften, die der Wissenschaft, Grundlagenforschung oder Bildung dienen;
  16. 16.Ziffer 16Koordinierung von regionalen Initiativen; Aufbauorganisation in den Bereichen Regionalmanagements, Leader und Kleinregionen;
III.römisch III.

LH-Stellvertreter für Infrastruktur und Sport

Udo Landbauer, MA:

  1. 1.Ziffer einsStraßenpolizei; Kraftfahrwesen und Verkehrswesen, soweit diese Angelegenheiten keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; rechtliche Angelegenheiten der Luftfahrt; Straßenrecht;
  2. 2.Ziffer 2Gesamtverkehrsangelegenheiten;
  3. 3.Ziffer 3Angelegenheiten der Planung, des Baues, der Erhaltung und des Betriebes von Straßen, einschließlich der Brücken und des Straßenhochbaues sowie alle damit direkt zusammenhängenden verkehrstechnischen Angelegenheiten und Radwege; Verwaltung der Liegenschaften der Straßenverwaltung; Kraftfahrwesen hinsichtlich der eingeschränkten Zulassung (Routengenehmigung) sowie der Transporte und Fahrten, bei denen die allgemein zulässigen Maße, Gewichte und Achslasten überschritten werden;
  4. 4.Ziffer 4Angelegenheiten des Sports, Sportehrenzeichen und Jugendsportabzeichen und die damit verbundenen Ehrungen, sowie sonstige Auszeichnungen im Bereich Sport, soweit diese nicht im Rahmen und nach den Bestimmungen der allgemeinen Ehrungen und Auszeichnungen vorgenommen werden, Angelegenheiten der Skischulen und der Bergführer;
  5. 5.Ziffer 5Geschäftsstelle des Landes NÖ für EU-Regionalpolitik, ausgenommen Europaforum Wachau;
  6. 6.Ziffer 6Verwaltung INTERREG AT-CZ;
IV.römisch IV.

Landesrat für Finanzen und Landeskliniken

Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko:

  1. 1.Ziffer einsFinanzangelegenheiten einschließlich der Verwaltung des Landesvermögens sowie Angelegenheiten der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Verwaltung der Gesellschaftsanteile des Landes an der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG; NÖ Landesfinanzsonderaktion für Gemeinden; Angelegenheiten der Landesbuchhaltung und des Landesabgabenamtes; Angelegenheiten des NÖ Sendeanlagenabgabegesetzes; Angelegenheiten der Glücksspielautomatenabgabe; Angelegenheiten der Leistungsangebots- und Transparenzdatenbank;
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten der Krankenanstalten einschließlich der sanitären Aufsicht, ausgenommen die NÖ Ethikkommission; Angelegenheiten der NÖ Landesgesundheitsagentur, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Abschluss der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nach dem NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister;
  3. 3.Ziffer 3Archiv und Angelegenheiten des NÖ Institutes für Landeskunde; Bibliothek;
  4. 4.Ziffer 4Gemeindeangelegenheiten und Aufsicht über Gemeindeverbände, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  5. 5.Ziffer 5Allgemeine Bauwirtschaft;
  6. 6.Ziffer 6Angelegenheiten der Stiftungsverwaltung;
  7. 7.Ziffer 7Angelegenheiten der Erwachsenenbildung;
  8. 8.Ziffer 8Initiative Tut Gut;
  9. 9.Ziffer 9Grundlagenforschung; Volkszählung und Statistik;
V.römisch fünf.

Landesrätin für Bildung, Soziales und Wohnbau

Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister:

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Volks-, NÖ Mittel- und Sonderschulen und Polytechnischen Schulen ausgenommen die finanzielle Aufsicht über die Schulgemeinden; Sonderschule für körperbehinderte Kinder Wiener Neustadt und Heim für medizinisch-therapeutische Rehabilitation (Waldschule); Angelegenheiten der Studienförderung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Zuschüsse zu Fahrtkosten von Schulkindern im Zusammenhang mit der Verbesserung der Schulorganisation; Zuschüsse zu den Kosten der Schülerbeaufsichtigung; Verwaltungsstrafverfahren in Vollziehung schulrechtlicher Vorschriften; Angelegenheiten des NÖ Medienzentrums (NÖ Media);
  2. 2.Ziffer 2Angelegenheiten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen, gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen; berufsbildende mittlere und höhere Schulen; Verwaltung der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen;
  3. 3.Ziffer 3Angelegenheiten der Bildungsdirektion;
  4. 4.Ziffer 4Landwirtschaftliche Bildungsangelegenheiten;
  5. 5.Ziffer 5Angelegenheiten der Ausbildung in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen;
  6. 6.Ziffer 6NÖ Schul- und Kindergartenfonds;
  7. 7.Ziffer 7Angelegenheiten des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996;
  8. 8.Ziffer 8Kindergartenangelegenheiten; Landhauskindergarten und betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes;
  9. 9.Ziffer 9Angelegenheiten des NÖ Familiengesetzes; Verwaltung der Anteile des Landes in der NÖ Familienland GmbH;
  10. 10.Ziffer 10Frauen;
  11. 11.Ziffer 11Angelegenheiten des NÖ Seniorengesetzes;
  12. 12.Ziffer 12Angelegenheiten der Sozialhilfe, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; ambulante Dienste nach § 45 Abs. 2 Z 2 bis 4 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 gemeinsam mit Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig; Abschnitt 8 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (Kostentragung); Abschnitt 8 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (Kostentragung); NÖ Monitoringgesetz; Koordination von Angelegenheiten nach Art. 33 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008;Angelegenheiten der Sozialhilfe, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; ambulante Dienste nach Paragraph 45, Absatz 2, Ziffer 2 bis 4 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 gemeinsam mit Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig; Abschnitt 8 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (Kostentragung); Abschnitt 8 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (Kostentragung); NÖ Monitoringgesetz; Koordination von Angelegenheiten nach Artikel 33, Absatz eins, des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. römisch III Nr. 155/2008;
  13. 13.Ziffer 13Angelegenheiten der Sozialbetreuungsberufe gemeinsam mit Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig; Angelegenheiten der Pflegeeinrichtungen nach dem NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz; Abschluss der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nach dem NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz gemeinsam mit Landesrat Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko;
  14. 14.Ziffer 14Angelegenheiten der Förderung von Wohnbauten und der Althaussanierung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Technische Überprüfung solcher Wohnbauten; Gewährung von Subjektförderung (Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe); Angelegenheiten der Wohnungsgemeinnützigkeit;
  15. 15.Ziffer 15Verwaltungsangelegenheiten des Mietrechts;
  16. 16.Ziffer 16Angelegenheiten des NÖ Jugendgesetzes; Förderung von Jugendherbergen, Jugendheimen und Jugendverbänden; Landesjugendreferat;
  17. 17.Ziffer 17Förderung von Heimen;
VI.römisch VI.

Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz

Mag. Dr. Christoph Luisser:

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, mit Ausnahme Abschnitt 8 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (Kostentragung); Angelegenheiten des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes, mit Ausnahme Abschnitt 8 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (Kostentragung);
  2. 2.Ziffer 2Flüchtlingsangelegenheiten mit Ausnahme der Flüchtlingsbetreuung im Rahmen der Sozialhilfe;
  3. 3.Ziffer 3Fremdenangelegenheiten, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  4. 4.Ziffer 4Grundversorgung;
  5. 5.Ziffer 5Koordination der Integrationsangelegenheiten;
  6. 6.Ziffer 6Angelegenheiten der Akkreditierung;
  7. 7.Ziffer 7Angelegenheiten der Gemeindewachen (Evidenthaltung des Personalstandes, Prüfung der Gemeindewachebeamten); Sammlungswesen; Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher; Polizeiangelegenheiten, soweit sie nicht der Landespolizeidirektion zugehören, mit Ausnahme der Angelegenheiten des selbständigen Verordnungsrechtes gemäß § 33 der NÖ Gemeindeordnung 1973; Vorschlag von Vertrauenspersonen für die Strafvollzugskommission; Wertausspielungen; Bewilligung und Evidenthaltung von Vereinen nach dem Vereinspatent 1852; Durchführung von Erhebungen für ausländische Vertretungsbehörden; Verwaltungsstrafverfahren in jenen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;Angelegenheiten der Gemeindewachen (Evidenthaltung des Personalstandes, Prüfung der Gemeindewachebeamten); Sammlungswesen; Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher; Polizeiangelegenheiten, soweit sie nicht der Landespolizeidirektion zugehören, mit Ausnahme der Angelegenheiten des selbständigen Verordnungsrechtes gemäß Paragraph 33, der NÖ Gemeindeordnung 1973; Vorschlag von Vertrauenspersonen für die Strafvollzugskommission; Wertausspielungen; Bewilligung und Evidenthaltung von Vereinen nach dem Vereinspatent 1852; Durchführung von Erhebungen für ausländische Vertretungsbehörden; Verwaltungsstrafverfahren in jenen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  8. 8.Ziffer 8Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikenwesens und der Namensänderung; Kultusangelegenheiten;
  9. 9.Ziffer 9Staatsbürgerschaftsangelegenheiten;
  10. 10.Ziffer 10Rechtliche Angelegenheiten der Gemeindeärzte und damit zusammenhängende Angelegenheiten der Gemeinden und Sanitätsgemeinden;
  11. 11.Ziffer 11Zivilschutz;
  12. 12.Ziffer 12Genehmigung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses des NÖGUS;
  13. 13.Ziffer 13Hilfsfonds für Corona-Folgen;
VII.römisch VII.

Landesrat für Arbeit, Konsumentenschutz, Natur- und Tierschutz

Mag. Susanne Rosenkranz:

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten des Konsumentenschutzgesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes; Kontrolle nach Anhang III Abschnitt IX der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Kontrolle der Vermarktungsnormen landwirtschaftlicher Produkte; Kontrollen nach dem Futtermittelgesetz 1999; Nahrungsmittelkontrolle; preisrechtliche Angelegenheiten, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;Angelegenheiten des Konsumentenschutzgesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes; Kontrolle nach Anhang römisch III Abschnitt römisch IX der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Kontrolle der Vermarktungsnormen landwirtschaftlicher Produkte; Kontrollen nach dem Futtermittelgesetz 1999; Nahrungsmittelkontrolle; preisrechtliche Angelegenheiten, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  2. 2.Ziffer 2Förderungen im Arbeitnehmerbereich; Zwischengeschaltete Stelle (ZWIST-EU); Lehrlingsbeihilfen;
  3. 3.Ziffer 3Zivildienstangelegenheiten;
  4. 4.Ziffer 4Hilfen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Abschnitt 4 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000);
  5. 5.Ziffer 5Tierschutzangelegenheiten;
  6. 6.Ziffer 6Tiertransportgesetz 2007;
  7. 7.Ziffer 7Veterinärangelegenheiten; Amtssachverständigentätigkeit für veterinärmedizinische Angelegenheiten;
  8. 8.Ziffer 8Angelegenheiten des Naturschutzes einschließlich Naturparks;
VIII.römisch VIII.

Landesrat für Kommunale Verwaltung und Baurecht

Mag. Sven Hergovich:

  1. 1.Ziffer einsGemeindeangelegenheiten für Gemeinden mit einem sozialdemokratischen Bürgermeister und Aufsicht über Gemeindeverbände mit einem sozialdemokratischen Verbandsobmann, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind; Gemeindeförderung (Regionalisierung) gemeinsam mit Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner;
  2. 2.Ziffer 2Baurecht;
  3. 3.Ziffer 3Verwaltung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gemeinsam mit dem LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf;
  4. 4.Ziffer 4Nichtlandwirtschaftliche Siedlungsangelegenheiten; Angelegenheiten der Assanierung und Bodenbeschaffung;
  5. 5.Ziffer 5Angelegenheiten des Wasserrechtes einschließlich der Aufsicht über die Wasserleitungsverbände “Triestingtal und Südbahngemeinden”, “Unteres Pittental” und “Ternitz und Umgebung”;Angelegenheiten des Wasserrechtes einschließlich der Aufsicht über die Wasserleitungsverbände “Triestingtal und Südbahngemeinden”, “Unteres Pittental” und “Ternitz und Umgebung”;
  6. 6.Ziffer 6technische Angelegenheiten der Luftfahrt;
  7. 7.Ziffer 7Normenwesen;
  8. 8.Ziffer 8Angelegenheiten des NÖ Campingplatzgesetzes 1999;
  9. 9.Ziffer 9Vermessungsangelegenheiten;
  10. 10.Ziffer 10Angelegenheiten des Veranstaltungswesens; Tanzschulangelegenheiten; Filmangelegenheiten;
  11. 11.Ziffer 11Angelegenheiten der Spielautomaten, mit Ausnahme der Glückspielautomatenabgabe;
  12. 12.Ziffer 12Angelegenheiten des Ausländer-Grundverkehrs;
  13. 13.Ziffer 13Leitung und Durchführung des überbetrieblichen Rettungswerkes nach dem Mineralrohstoffgesetz;
  14. 14.Ziffer 14Angelegenheiten des Einsatzopferfonds;
  15. 15.Ziffer 15Regionaler Lawinenwarndienst;
  16. 16.Ziffer 16EU-Finanzkontrolle;
IX.römisch IX.

Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung

Ulrike Königsberger-Ludwig:

  1. 1.Ziffer einsAngelegenheiten des Gesundheitswesens, der Tuberkulosebekämpfung, der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, des Leichen- und Bestattungswesens, des Gemeindesanitätsdienstes mit Ausnahme der Angelegenheiten der Gemeindeärzte, des Landessanitätsrates mit Ausnahme der Bestellung seiner Mitglieder; Angelegenheiten der Schwangeren- und Mutterberatung und der Säuglingsfürsorge; vom Chemikalienrecht die Überwachung und die Schulung sowie die Giftangelegenheiten; vom Biozidprodukterecht die Überwachung; Sicherheitstechnik im Gesundheitswesen; NÖ Ethikkommission;
  2. 2.Ziffer 2Rettungswesen;
  3. 3.Ziffer 3Angelegenheiten der sozialen Verwaltung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  4. 4.Ziffer 4Opferfürsorge; Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfes und in besonderen Lebenslagen (Abschnitte 2 und 3 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000); Vertragskompetenz für die Errichtung und den Betrieb für Frauenhäuser und Obdachloseneinrichtungen; ambulante Dienste nach § 45 Abs. 2 Z 2 bis 4 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister; Angelegenheiten der Sozialbetreuungsberufe gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister; Angelegenheiten des Pflegegeldes, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;Opferfürsorge; Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfes und in besonderen Lebenslagen (Abschnitte 2 und 3 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000); Vertragskompetenz für die Errichtung und den Betrieb für Frauenhäuser und Obdachloseneinrichtungen; ambulante Dienste nach Paragraph 45, Absatz 2, Ziffer 2 bis 4 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister; Angelegenheiten der Sozialbetreuungsberufe gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister; Angelegenheiten des Pflegegeldes, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
  5. 5.Ziffer 5Sozialpädagogische Betreuungszentren des Landes; Verpflegungskostenangelegenheiten;
  6. 6.Ziffer 6Kinder- und Jugendhilfe;
  7. 7.Ziffer 7Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Anlagen für medizinische Zwecke;
  8. 8.Ziffer 8Bekämpfung der Diskriminierung (Antidiskriminierung), soweit diese Angelegenheit keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen ist;
  9. 9.Ziffer 9Ausländerbeschäftigungsangelegenheiten;
  10. 10.Ziffer 10Gleichstellung, soweit diese Angelegenheit keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen ist;
In Kraft seit 21.12.2023 bis 31.12.9999
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