§ 33 NÖ FG 2015 Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren

NÖ FG 2015 - NÖ Feuerwehrgesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind die Freiwilligen Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehren.

(2) Die Freiwilligen Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts und besitzen Rechtspersönlichkeit. Die Betriebsfeuerwehren sind Einrichtungen des Betriebes. Die Berufsfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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