Als Gegenstände der Förderung kommen insbesondere in Betracht:
a) | Privatinitiativen für Familien (z. B. Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen), | |||||||||
b) | Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens mehrerer Generationen bzw. Familien, | |||||||||
c) | Elternbildung, | |||||||||
d) | Familienurlaubsaktion, | |||||||||
e) | Initiativen zur gemeinsamen Freizeitgestaltung und kulturellen Betätigung von Familien, | |||||||||
f) | Hilfe für in Bedrängnis geratene Eltern und Kinder (z.B. Familienhelferinnen, Unterstützung von Kindern, die durch den Tod der Mutter in eine besondere Notlage geraten sind), | |||||||||
g) | Tagesmütter und andere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (z.B. Kinderkrippen), | |||||||||
h) | Förderung der Eigenvorsorge gegen Unfälle im Haushalt, | |||||||||
i) | Unterstützung bei Vergabe von Heimplätzen für NÖ Studenten, | |||||||||
j) | Kindergartentransport, | |||||||||
k) | Forschungsprojekt im Interesse der NÖ Familien. |
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