Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die am 1. September 2018 bestehenden Verpflichtungen der Interessenvertretung der NÖ Familien, ausgenommen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.
In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
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