§ 13 NÖ FG

NÖ FG - NÖ Familiengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 7a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis zu § 12 und § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018 treten am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten das Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt III. und der Abschnitt III. außer Kraft.

(4) Die §§ 3 und 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten am 1. Juni 2022 in Kraft.

In Kraft seit 12.04.2022 bis 31.12.9999
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