Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit durch Bestimmungen dieses Gesetzes der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, sind sie so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende rechtliche Wirkung ergibt.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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