§ 1 NÖ BSG Zielsetzung

NÖ BSG - NÖ Bodenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Ziel dieses Gesetzes ist es, die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und die Bodengesundheit aller nicht unter das Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, fallenden Böden zu erhalten und zu verbessern insbesondere durch

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Schutz vor Schadstoffbelastungen

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Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung.

In Kraft seit 07.05.2019 bis 31.12.9999
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