§ 1 NÖ B 2007 Gegenstand und Anwendungsbereich

NÖ B 2007 - NÖ Bestattungsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz regelt das Vorgehen nach einem Todesfall und enthält Bestimmungen über Bestattungsanlagen und Krematorien sowie gebührenrechtliche Regelungen für gemeindeeigene Bestattungsanlagen.

(2) Die Entnahme von Material und Leichenteilen zu diagnostischen Untersuchungen und zum Zwecke der Forschung, der Lehre, der Heilbehandlung oder der Organentnahme zu Transplantationszwecken fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

In Kraft seit 07.07.2015 bis 31.12.9999
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