(1) Die von der Verbandsversammlung am 25. März 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 4 und § 16) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Hohe Wand sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Mai 2012 beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs.1 und § 10 Abs.2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2013 wirksam.
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