(1) Die von den Gemeinden Lilienfeld, Hohenberg, Kleinzell, St. Aegyd am Neuwalde und Türnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1987 wirksam.
(2) Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde sowie der Beitritt der Gemeinden Annaberg und Eschenau und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 31. Mai 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und 5, § 12 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt der Gemeinde Annaberg wurde mit 1. Jänner 1991 wirksam. Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde, der Beitritt der Gemeinde Eschenau und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
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