§ 67 NÖ 1 GVV Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Altenmarkt an der Triesting – Kaumberg

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting und Kaumberg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Altenmarkt an der Triesting – Kaumberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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