Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 19 Abs. 1 lit. a NO (Art. I) ist auf Resignationsanzeigen anzuwenden, die der Notar nach dem 31. Dezember 2005 abgibt.
In Kraft seit 31.12.2005 bis 31.12.9999
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