Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§§ 3 lit. d und 54 Abs. 1 NO (Art. I) sind auf Erklärungen anzuwenden, die der Verpflichtete nach dem 31. Dezember 2005 abgibt.
In Kraft seit 31.12.2005 bis 31.12.9999
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