Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 44 Abs. 2 und 3 NO (Art. I) ist auf Notariatsurkunden anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 errichtet werden.
In Kraft seit 31.12.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 13 § 10 NO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 13 § 10 NO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 13 § 10 NO