§ 121 Abs. 1 NO (Art. 2) ist auf Bestellungen anzuwenden, die nach dem 31. August 2013 erfolgen. Paragraph 121, Absatz eins, NO (Artikel 2,) ist auf Bestellungen anzuwenden, die nach dem 31. August 2013 erfolgen.
In Kraft seit 01.08.2013 bis 31.12.9999
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