§ 13 NBV 2007 Förderung von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur

NBV 2007 - Neubauverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.12.2024

Für Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur gemäß § 2 Z 7 WWFSG 1989 kann ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss bis zum vollen Ausmaß der Baukosten gewährt werden.

In Kraft seit 08.03.2012 bis 31.12.9999
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