Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.12.2024
§ 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18.06.2010 S. 13.
In Kraft seit 06.06.2018 bis 31.12.9999
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