Eine Namensänderung auf Wunsch (und eigene Kosten in Höhe von ca. 500 Euro) wird stets zulässig sein, denke ich (Freiheit der Privatssphäre?), auch wenn es der Name des/der Lebensgefährt/i ist.... mehr lesen...
Wenn ein verschiedengeschl. Paar nicht heiraten will, aber den gleichen Namen führen möchte, ist dies über "grundlose" Namensänderung zulässig? Wenn eine Person offiziell keine Lebensgemeinschaft eingehen möchte (zur Beibehaltung sozialer Ansprüche, namentlich Ausgleichszulage), ist eine Namen... mehr lesen...
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