§ 185 NO

NO - Notariatsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die Vorschriften dieses Hauptstückes sind sinngemäß auch auf die in dem Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragenen Notariatskandidaten anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1983 bis 31.12.9999
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